++ Oberverwaltungsgericht sitzt Eilklage gegen Testpflicht weiter aus: Keine Entscheidung bis Freitagnachmittag gefallen! ++

Das Verhalten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes, das weitgehend von Kretschmers CDU-Kumpanen besetzt ist, grenzt an Arbeitsverweigerung. Bereits zu Beginn der letzten Woche hatte Rechtsanwalt Martin Kohlmann eine Eilklage gegen die Testpflicht an Schülern eingereicht – normalerweise muss diese vor dem Ereigniseintritt entschieden werden. Das Gericht gab der Kretschmer-Regierung 10 Tage Zeit für eine Stellungnahme, obwohl bereits seit dieser Woche Kinder unter Zwang getestet werden. Überraschenderweise hat die Landesregierung jedoch bereits am Mittwoch erwidert (O-Ton: Die Testungen sind nicht so schlimm, es würden auch Spucktests angestrebt und außerdem würden die Testungen erst nächste Woche begonnen, kurz gefasst ein realitätsfernes und wahrheitswidriges Pamphlet aus einer abgehobenen Politikerschicht). Auf diese Erwiderung wurde durch die Kanzlei Kohlmann noch am Mittwochmittag eingegangen und die offensichtlichen Lügen der Landesregierung widerlegt.

Seit nunmehr zwei Tagen liegt der Spielball also trotz aller Verzögerungstaktik wieder beim Oberverwaltungsgericht. Das Verhalten der Richter grenzt mittlerweile an eine politisch motivierte Arbeitsverweigerung: Selbst wenn diese die Eilklage abweisen wollen, müssen sie entscheiden, um Rechtsmittel vor dem Landes- oder Bundesverfassungsgericht einzulegen. Aber das soll offenbar gezielt verunmöglicht werden. Wir erleben einen immer offeneren Zusammenbruch von dem, was bisher noch an rechtsstaatlichen Abläufen übrig geblieben ist.

Kritische Medien dürfen das OVG gerne zur Stellungnahme auffordern, wann es zu entscheiden gedenkt. Auch wenn in einigen Landkreisen durch die neuerliche Schulschließung zumindest im Hinblick auf die Testungen Zeit gewonnen wurde, wird es aber immer notwendiger, sich mit anderen, betroffenen Eltern zusammenzuschließen und an den jeweiligen Schulen deutlich zu machen, dass Massentestungen gesunder Kinder mit selbst durchgeführten „Nasenabstrichen“ ein nicht hinehmbares Risiko darstellen!

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36 comments

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Lotta Mankel
na ICH
Echt jetzt? Ich muss nur den Zettel ausdrucken und meinem Kind ausfüllen ??? Kein Nachweis, nichts?
Ich habe den link zur Information und zum Download weiter oben gepostet
na ICH
Ja habe ich gefunden aber ich bin doch kein Fachkundiges Personal 🙄
Es steht doch keine Personenangabe der fachkundigen Person. Und da auf der Seite des sächsischen Kultusministerium Kurzfilme zur fachgerechten Anwendung der Tests präsentiert werden - fertsch.
Den geht's doch nur um Ausschluss der Haftung. Die Bescheinigung ist ebenfalls auf der Seite zu finden. Und Personal sind sehr viele.
na ICH
Dann habe ich wohl das falsche🙄
na ICH
Ich habe dich das richtige. Na ich ahne schon das unsere Lehrer sich da affig haben und den sehen wollen. Die Lehrer sind doch so blöd. Die wissen nicht mal was sie mit nem positiven machen, ob nur der eine geht oder alle die im Raum sitzen. In der Berufsschule müssten nämle alle heim
na ICH
Hat es schon jemand gemacht???
Lotta Mankel
na ICH
Hat es schon jemand gemacht???
Diese Anordnung ist erst 2 Tage alt. Ich werde das ab Montag so machen. Vorhin kam auch nochmal eine Mail von der Schule mit dieser Info, also alles in Ordnung
na ICH
Das wäre ja zu schön um wahr zu sein
Noch nicht. Auf der Einwilligungserklärung steht allerdings: die Tests werden in der Schule...
Aber ein Versuch ist es wert.
Vielleicht kann es ja so begründet werden, daß im Falle eines positiven Test erst gar nicht zum betreten des Schulgelände kommen muss und deshalb der Test vorsorglich zu Hause durchgeführt wird damit anderen erst gar nicht Schaden entsteht.
Alles nur Gedankengänge....
na ICH
Mhm aber die Kids sind ja auch aufgeregt an dem Tag... Ob die da die passenden Worte finden 🙄 vor allem wenn sie Lehrer fragen wo der test ist 🙈
Direkt auf der Internetseite vom sächs. Kultusministerium
-> Coronatest
-> unter Abschnitt ist eine Darstellung in Tabellenform
->... erlaubt ist auch die Glaubhaftmachung...
... es wird EMPFOHLEN nach schulischen Testkonzept.
Aber nicht ANWEISEND!
Simone
Botfarm_Telegram_KI_🚮
Noch nicht. Auf der Einwilligungserklärung steht allerdings: die Tests werden in der Schule... Aber ein Versuch ist es wert. Vielleicht kann es ja so begründet werden, daß im Falle eines positiven Test erst gar nicht zum betreten des Schulgelände kommen muss und deshalb der Test vorsorglich zu Hause durchgeführt wird damit anderen erst gar nicht Schaden entsteht. Alles nur Gedankengänge....
Man darf die sogenannte freiwillige Erklärung nicht unterschreiben. Fehler!!!!!
Überschrift steht Schnelltest ist aber angeblich ein Selbsttest
Personenbezogenen Daten--liegen der Schule vor - warum dann die Einwilligung?
Erklärung ist FREIWILLIG keine PFLICHT
Testmaterial verbleibt in der Schule und wird dort angeblich entsorgt
Test findet innerhalb der Schule statt -- was ist wenn aus einem negativen Test ein positiver daraus gemacht wird, um die Zahlen anzuheben?
Simone
Haftungsfrage bei Komplikationen nicht geklärt
Grundgesetz – Artikel 20 – Widerstandsrecht

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Die Kinder dürfen auf keinen Fall getestet werden und auch kein anderer.Was hier geschieht ist ein Verbrechen an die Kinder und der gesamten Menschheit.