++ Oberverwaltungsgericht sitzt Eilklage gegen Testpflicht weiter aus: Keine Entscheidung bis Freitagnachmittag gefallen! ++Das Verhalten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes, das weitgehend von Kretschmers CDU-Kumpanen besetzt ist, grenzt an Arbeitsverweigerung. Bereits zu Beginn der letzten Woche hatte Rechtsanwalt Martin Kohlmann eine Eilklage gegen die Testpflicht an Schülern eingereicht – normalerweise muss diese vor dem Ereigniseintritt entschieden werden. Das Gericht gab der Kretschmer-Regierung 10 Tage Zeit für eine Stellungnahme, obwohl bereits seit dieser Woche Kinder unter Zwang getestet werden. Überraschenderweise hat die Landesregierung jedoch bereits am Mittwoch erwidert (O-Ton: Die Testungen sind nicht so schlimm, es würden auch Spucktests angestrebt und außerdem würden die Testungen erst nächste Woche begonnen, kurz gefasst ein realitätsfernes und wahrheitswidriges Pamphlet aus einer abgehobenen Politikerschicht). Auf diese Erwiderung wurde durch die Kanzlei Kohlmann noch am Mittwochmittag eingegangen und die offensichtlichen Lügen der Landesregierung widerlegt.
Seit nunmehr zwei Tagen liegt der Spielball also trotz aller Verzögerungstaktik wieder beim Oberverwaltungsgericht. Das Verhalten der Richter grenzt mittlerweile an eine politisch motivierte Arbeitsverweigerung: Selbst wenn diese die Eilklage abweisen wollen, müssen sie entscheiden, um Rechtsmittel vor dem Landes- oder Bundesverfassungsgericht einzulegen. Aber das soll offenbar gezielt verunmöglicht werden. Wir erleben einen immer offeneren Zusammenbruch von dem, was bisher noch an rechtsstaatlichen Abläufen übrig geblieben ist.Kritische Medien dürfen das OVG gerne zur Stellungnahme auffordern, wann es zu entscheiden gedenkt. Auch wenn in einigen Landkreisen durch die neuerliche Schulschließung zumindest im Hinblick auf die Testungen Zeit gewonnen wurde, wird es aber immer notwendiger, sich mit anderen, betroffenen Eltern zusammenzuschließen und an den jeweiligen Schulen deutlich zu machen, dass Massentestungen gesunder Kinder mit selbst durchgeführten „Nasenabstrichen“ ein nicht hinehmbares Risiko darstellen!
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??? Kein Nachweis, nichts?
Den geht's doch nur um Ausschluss der Haftung. Die Bescheinigung ist ebenfalls auf der Seite zu finden. Und Personal sind sehr viele.
Aber ein Versuch ist es wert.
Vielleicht kann es ja so begründet werden, daß im Falle eines positiven Test erst gar nicht zum betreten des Schulgelände kommen muss und deshalb der Test vorsorglich zu Hause durchgeführt wird damit anderen erst gar nicht Schaden entsteht.
Alles nur Gedankengänge....