++ Oberverwaltungsgericht sitzt Eilklage gegen Testpflicht weiter aus: Keine Entscheidung bis Freitagnachmittag gefallen! ++

Das Verhalten des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes, das weitgehend von Kretschmers CDU-Kumpanen besetzt ist, grenzt an Arbeitsverweigerung. Bereits zu Beginn der letzten Woche hatte Rechtsanwalt Martin Kohlmann eine Eilklage gegen die Testpflicht an Schülern eingereicht – normalerweise muss diese vor dem Ereigniseintritt entschieden werden. Das Gericht gab der Kretschmer-Regierung 10 Tage Zeit für eine Stellungnahme, obwohl bereits seit dieser Woche Kinder unter Zwang getestet werden. Überraschenderweise hat die Landesregierung jedoch bereits am Mittwoch erwidert (O-Ton: Die Testungen sind nicht so schlimm, es würden auch Spucktests angestrebt und außerdem würden die Testungen erst nächste Woche begonnen, kurz gefasst ein realitätsfernes und wahrheitswidriges Pamphlet aus einer abgehobenen Politikerschicht). Auf diese Erwiderung wurde durch die Kanzlei Kohlmann noch am Mittwochmittag eingegangen und die offensichtlichen Lügen der Landesregierung widerlegt.

Seit nunmehr zwei Tagen liegt der Spielball also trotz aller Verzögerungstaktik wieder beim Oberverwaltungsgericht. Das Verhalten der Richter grenzt mittlerweile an eine politisch motivierte Arbeitsverweigerung: Selbst wenn diese die Eilklage abweisen wollen, müssen sie entscheiden, um Rechtsmittel vor dem Landes- oder Bundesverfassungsgericht einzulegen. Aber das soll offenbar gezielt verunmöglicht werden. Wir erleben einen immer offeneren Zusammenbruch von dem, was bisher noch an rechtsstaatlichen Abläufen übrig geblieben ist.

Kritische Medien dürfen das OVG gerne zur Stellungnahme auffordern, wann es zu entscheiden gedenkt. Auch wenn in einigen Landkreisen durch die neuerliche Schulschließung zumindest im Hinblick auf die Testungen Zeit gewonnen wurde, wird es aber immer notwendiger, sich mit anderen, betroffenen Eltern zusammenzuschließen und an den jeweiligen Schulen deutlich zu machen, dass Massentestungen gesunder Kinder mit selbst durchgeführten „Nasenabstrichen“ ein nicht hinehmbares Risiko darstellen!

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36 comments

Simone
Kinder müssen nicht in der Schule getestet werden. Man kann das Kind Zuhause mit einem selbst gekauften Spucktest testen und stellt dann die Selbstauskunft, die der Herr Piwarz ins Netz gestellt hat, aus. Das kuriose an der Sache ist, dass keiner den Test sehen will und nur der ausgefüllte Zettel zählt. Ein Schelm wer ....... Man sollte sich sehr wohl überlegen, ob man die in vielen Punkten fehlerhafte Einwilligungserklärung unterschreibt. Wenn man das tut, ist man im System gefangen.
In deren System und deren Spielregeln bekommt man kein Recht. Das tritt doch ganz offensichtlich zu Tage. Nicht nur Kretschmer und seine Vasallen müssen weg, sondern das ganze Betrugs-System. Ohne Souveränität geht gar nichts!!! Die Firma muss abgewickelt werden. Insolvent ist Sie ja schon lange.
Es ist ein menschenverachtender Skandal, was diese Bande mit den Kindern machen will. Es muß mit aller Kraft verhindert werden, das diese Psychopathen die jungen Menschen weiter demütigen und in Angst versetzen.
Ja, es ist ein Riesenskandal und wir müssen klarmachen, dass genau jetzt die rote Linie überschritten ist. Wenn wir das jetzt nicht machen, haben wir sowieso gleich das nächstschlimmere Problem. Es wurde ja bereits angekündigt, dass man ohne negativen Test nirgendwo mehr am sozialen Leben teilnehmen kann demnächst - das würde sowieso für alle bedeuten, sich einem permanten Testterror hinzugeben. Das wird kein Leben mehr sein - und die Kinder müssen als Erstes vor diesem Wahnsinn beschützt werden - jetzt, sofort, endgültig und unmissverständlich. Sie werden die Schulen und Kitas eh wieder zumachen - stellt Euch drauf ein und setzt Eure Kinder auf gar keinen Fall diesen evtl. hochgefährlichen Tests aus !!!!!!
Klare Ansagen müssen her - so wie z. B. dieser mutige Arzt auf Herrn Söder reagiert !!!!!!!
Lotta Mankel
CSBHD 2
Wo ist das Formular im Download?
Das Betreten der Schule ist nun auch mit Nachweis eines negativen Selbsttests durch Selbstauskunft möglich.
Information und Download der Selbstauskunft
https://www.ssg-sachsen.de/index.php?id=corona-tagesbrief#c18372
Tages rief 126/21 vom 17.03.21
Sandra Ludwig
Das sind alles nur Verordnungen...keine Pflicht . Wenn man es nicht macht,na und was wollen die denn?Nur wenn alle nicht mitmachen, kann der Spuk beendet werden
Th.B.
Sofort Untätigkeitsklage einreichen. Das ganze mit Schadenersatzandrohung. Die Typen müssen endlich privat haftbar gemacht werden für ihre Inkompetenz.
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