Massenhafte Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen des Kretschmer-Regimes: So wehrt Ihr euch und lasst die Aktion zum Eigentor werden!

Gestern bestand das Ziel der kretschmerschen Importsöldner und seiner lokalen Milizen darin, möglichst viele Bürger festzusetzen und mit Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen zu überziehen, um sie von weiteren Protesten abzuschrecken. Abgesehen davon, dass dies wohl nur in den wenigsten Fällen funktioniert, sind entsprechende Anzeigen, die rechtlich wie Falschparken gewertet werden, kein Grund zur Panik. Im Gegenteil: Letztendlich schaffen sich die Landratsämter und Gerichte nur einen gigantischen Mehraufwand, der am Ende in fast allen Fällen ergebnislos verläuft. Derzeit werden nahezu sämtliche Verfahren, die sich mit angeblichen "Kontaktverstößen" oder der Teilnahme an angeblich unzulässigen Aufzügen befassen, eingestellt oder enden mit Freisprüchen. Entweder handelt es sich schlichtweg nicht um verbotene Ansammlungen oder die Teilnahme ist nicht nachzuweisen.

Denn: Nicht Ihr müsst irgendjemandem etwas beweisen, sondern die Verfolgungsbehörden müssen euch beweisen, dass ihr gegen eine Verordnung verstoßen habt.

So läuft das Verfahren:

1.)
In den nächsten Tagen oder Wochen erhaltet Ihr ein Anhörungsschreiben der Landratsämter, in dem Ihr euch zu dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit äußern könnt. Dieses Schreiben kann getrost ignoriert werden - egal, was Ihr äußert, der Bescheid wird ohnehin erlassen.

2.) Einige Wochen später wird euch per Einschreiben ein Bußgeldbescheid zugestellt. Gegen diesen muss innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Dieser sollte ebenfalls per Einschreiben erfolgen. Ein Mustereinspruch ist hier zu finden, der Einspruch muss nicht begründet werden:
https://freie-sachsen.info/2021/owi-muster-widerspruch/

3.) Anschließend geht der Vorgang zurück an das Landratsamt, diese müssen formal noch einmal den Bescheid überprüfen (und teilen dann mit, dass sie ihn aufrecht erhalten), ehe der Vorgang zur Staatsanwaltschaft und dann vor Gericht geht.

4.) Ein Teil der Verfahren wird bereits von den Richtern selber eingestellt, weil die Vorwürfe zu absurd sind. Andere Fälle gehen irgendwann - das kann mitunter über ein Jahr dauern - vor Gericht. Natürlich müsst Ihr das Bußgeld nicht vor einem rechtskräftigen Urteil zahlen. Durch höchstrichterliche Rechtsprechung kommen die Richter in den letzten Monaten nicht mehr umher, Bürger freizusprechen, wenn Mindestabstände gewahrt worden sind oder auch kein Aufzugscharakter festzustellen ist. Häufig werden die Verfahren auch in den Verhandlungen eingestellt, weil eine Beweisaufnahme durch die schlampige Arbeit der Ermittlungsbehörden (die Akten werden in der Regel unsauber geführt und Nachweise können nicht vollständig erbracht werden) eingestellt.

Wichtig: Findet euch mit keinem einzigen Bußgeldbescheid ab, legt in jedem Fall Einspruch ein. Dann werden Kretschmers Festsetzungen zu einem gigantischen Eigentor!

Wichtig 2: Teilweise fragen die Richter nach Erhalt der Akten, ob ihr mit einer Entscheidung ohne mündliche Hauptverhandlung einverstanden seid. Das ist ein Trick, sich Arbeit zu sparen. Teilt mit, dass Ihr nicht einverstanden seid und auf eine Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme besteht.

Natürlich kann in jeder Situation ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden - das muss jeder individuell für sich selber entscheiden.

Wir empfehlen zudem unsere Broschüre "Recht gegen Corona-Unrecht", die in keinem Polizeikessel fehlen sollte und die wichtigsten Verhaltenshinweise kurz zusammenfasst - die Broschüre kann kostenlos hier bestellt werden:
https://sachsenversand.shop/product_info.php?info=p110_broschuere--recht-gegen-corona-unrecht---50-stueck-.html

Natürlich können - und sollten - Betroffene der widerrechtlichen Maßnahmen auch weitere Schritte gegen die Polizisten prüfen, z.B. bei konkreten Anhaltspunkten Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen.

Wehren wir uns auch juristisch gegen diesen Wahnsinn: Der sächsische Bürgerprotest ist nicht zu stoppen!

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Richard Wagner ⚡️
Danke an Freie Sachsen! Ihr seid großartig!!!👏🏻👏🏻 chapeau!
@axge1
moin, dienstausweise zeigen lassen, viele polizisten sind selber nicht geimpft
Bitte keine Dienstausweise zeigen lassen, das sind Beamte, die wollen ja so behandelt werden, also fordert einen AMTSAUSWEIS !!!!!!!!!! Den haben sie aber nicht, denn dann sind es keine rechtlichen Beamte.
Das ist so nicht richtig. Bei Telegram erklärt einer ganz genau, wie diese Schreiben aussehen müssen, um das ganze im Sande verlaufen zu lassen. Bissl schwierig, aber lustig und voller Erfolg. Bei der Costapo: IMMER DEN AMTSAUSWEIS VERLANGEN, nicht den Dienstausweis. Einen Amtsausweis haben die gar nicht. Und dann müssen die sich legitimieren, dass sie diesen „Prügelauftrsg“ durch führen dürfen…..können die aber nicht.
Terese Liebmann
👏🏼 Stark
Kosten Rechtsanwalt und Gericht ca. 900 Euro für ein OWI plus Zahlung des Bussgelder, wenn Rechtmäßigkeit in der ersten Instanz festgestellt wird. Ohne Anwalt dann nur die Gerichtskosten ca. 350 zum Bescheid dazu. Habe mich finanziell in dieser Hinsicht beraten lassen. Gewinnt man eine OWI bezahlt der Steuerzahler.
Peter
Noch eine Sache. Wenn es zu einer Verhandlung kommt lasst euch nicht mit der Einstellungen des Verfahrens wegen mangels Beweisen abspeisen. Besteht auf Feststellung eurer Unschuld. Dann könnt ihr alle Kosten (Anreise, Parken usw.) Erstattet bekommen.
Wir sind im Recht
Hier müsst ihr rein gehen. Er beschreibt genau, wie was wann gemacht wird❤️
Ooh, die AfD trägt eine Mitschuld an der
"epidemischen Lage" ... warum nicht gleich noch die Russen... Die Chinesen können's ja nicht gewesen sein🤷‍♀️....
Harald
Hallo, ich bin aus Rheinland Pfalz und würde gerne an einem "Spaziergang" teilnehmen. Gibt es irgendwo ein Hotel oder eine Ferienwohnung die mich als ungeimpften aufnimmt?
Gruß Harald
Ja, wenn ihr "eure" Polizisten krank geärgert habt, müßt ihr halt mit den Bayern vorlieb nehmen. Seid froh, daß nicht die Berliner Bollezei euch heimsucht.
Auf dem Diplomatenkanal waren noch gute Ideen wie man bei Überweisungenn etc. vorgehen kann um die Behörden maximal zu beschäftigen…So von drinnen und draussen Widerstand!!
Auf Coronadatencheckkanal sind heute zwei Videis zu Ideen für Taktik.
Boerboel
Naja, steter Tropfen höhlt den Stein, aber nur so lange Wasser fliesst und genug Zeit da ist. Eine plötzliche Flut kann den Stein zertrümmern, oder zumindest wegrollen.
Zum Procedere: M E. muss nach erfolgtem Widerspruch ein entsprechender Widerspruchsbescheid zur Aufrechterhalung des Bußgeldbescheides ergehen (auf den ich im übrigen auch bestehen würde), bevor der Vorgang zu Gericht geht. Alles andere wäre nicht rechtsstaatlich. Ich erkläre dazu dann nur noch, dass der Widerspruch aufrecht erhalten wird. Oder sehe ich das falsch?
Boerboel
§ 3 Folgen der Aufhebung
Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche
oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher
Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der
Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten
Teils des Überleitungsvertrages fort. Durch die Aufhebung werden weder
frühere Rechtszustände wiederhergestellt noch Wiederaufnahme-,
Rücknahme- oder Widerrufstatbestände begründet. Tatbestandliche
Voraussetzungen von Besatzungsrecht, die bis zum Inkrafttreten dieses
Gesetzes nicht erfüllt worden sind, können nicht mehr erfüllt werden.
Aufgehobene Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf
Tatbestände und Rechtsverhältnisse anwendbar, die während der Geltung
der Rechtsvorschriften erfüllt waren oder entstanden sind. Die Aufhebung
von Besatzungsrecht lässt Verweisungen hierauf unberührt.
Könnt ihr euch noch an die Praxisgebühr erinnern... erst ein Widerspruch, dann noch einer... usw. ... ☺
Ich kann mich nicht erinnern für welchen Raum das OwiG nun erlassen wurde und von wem? Seit spätestens 1956 gibt es keinen legalen Gesetzgeber mehr. Schäuble bestätigte zu recht: seit spätestens 8.Mai.1945 gibt es keine Beamten mehr und die BRD war seit diesem Tag zu keinem Zeitpunkt mehr voll Souverän.
Danke für die Verfahrenshinweise!
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