Massenhafte Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen des Kretschmer-Regimes: So wehrt Ihr euch und lasst die Aktion zum Eigentor werden!
Gestern bestand das Ziel der kretschmerschen Importsöldner und seiner lokalen Milizen darin, möglichst viele Bürger festzusetzen und mit Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen zu überziehen, um sie von weiteren Protesten abzuschrecken. Abgesehen davon, dass dies wohl nur in den wenigsten Fällen funktioniert, sind entsprechende Anzeigen, die rechtlich wie Falschparken gewertet werden, kein Grund zur Panik. Im Gegenteil: Letztendlich schaffen sich die Landratsämter und Gerichte nur einen gigantischen Mehraufwand, der am Ende in fast allen Fällen ergebnislos verläuft. Derzeit werden nahezu sämtliche Verfahren, die sich mit angeblichen "Kontaktverstößen" oder der Teilnahme an angeblich unzulässigen Aufzügen befassen, eingestellt oder enden mit Freisprüchen. Entweder handelt es sich schlichtweg nicht um verbotene Ansammlungen oder die Teilnahme ist nicht nachzuweisen.
Denn: Nicht Ihr müsst irgendjemandem etwas beweisen, sondern die Verfolgungsbehörden müssen euch beweisen, dass ihr gegen eine Verordnung verstoßen habt.
So läuft das Verfahren:
1.) In den nächsten Tagen oder Wochen erhaltet Ihr ein Anhörungsschreiben der Landratsämter, in dem Ihr euch zu dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit äußern könnt. Dieses Schreiben kann getrost ignoriert werden - egal, was Ihr äußert, der Bescheid wird ohnehin erlassen.
2.) Einige Wochen später wird euch per Einschreiben ein Bußgeldbescheid zugestellt. Gegen diesen muss innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Dieser sollte ebenfalls per Einschreiben erfolgen. Ein Mustereinspruch ist hier zu finden, der Einspruch muss nicht begründet werden:
https://freie-sachsen.info/2021/owi-muster-widerspruch/3.) Anschließend geht der Vorgang zurück an das Landratsamt, diese müssen formal noch einmal den Bescheid überprüfen (und teilen dann mit, dass sie ihn aufrecht erhalten), ehe der Vorgang zur Staatsanwaltschaft und dann vor Gericht geht.
4.) Ein Teil der Verfahren wird bereits von den Richtern selber eingestellt, weil die Vorwürfe zu absurd sind. Andere Fälle gehen irgendwann - das kann mitunter über ein Jahr dauern - vor Gericht. Natürlich müsst Ihr das Bußgeld nicht vor einem rechtskräftigen Urteil zahlen. Durch höchstrichterliche Rechtsprechung kommen die Richter in den letzten Monaten nicht mehr umher, Bürger freizusprechen, wenn Mindestabstände gewahrt worden sind oder auch kein Aufzugscharakter festzustellen ist. Häufig werden die Verfahren auch in den Verhandlungen eingestellt, weil eine Beweisaufnahme durch die schlampige Arbeit der Ermittlungsbehörden (die Akten werden in der Regel unsauber geführt und Nachweise können nicht vollständig erbracht werden) eingestellt.
Wichtig: Findet euch mit keinem einzigen Bußgeldbescheid ab, legt in jedem Fall Einspruch ein. Dann werden Kretschmers Festsetzungen zu einem gigantischen Eigentor!
Wichtig 2: Teilweise fragen die Richter nach Erhalt der Akten, ob ihr mit einer Entscheidung ohne mündliche Hauptverhandlung einverstanden seid. Das ist ein Trick, sich Arbeit zu sparen. Teilt mit, dass Ihr nicht einverstanden seid und auf eine Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme besteht.
Natürlich kann in jeder Situation ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden - das muss jeder individuell für sich selber entscheiden.
Wir empfehlen zudem unsere Broschüre "Recht gegen Corona-Unrecht", die in keinem Polizeikessel fehlen sollte und die wichtigsten Verhaltenshinweise kurz zusammenfasst - die Broschüre kann kostenlos hier bestellt werden:
https://sachsenversand.shop/product_info.php?info=p110_broschuere--recht-gegen-corona-unrecht---50-stueck-.htmlNatürlich können - und sollten - Betroffene der widerrechtlichen Maßnahmen auch weitere Schritte gegen die Polizisten prüfen, z.B. bei konkreten Anhaltspunkten Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen.
Wehren wir uns auch juristisch gegen diesen Wahnsinn: Der sächsische Bürgerprotest ist nicht zu stoppen!
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@freiesachsen
Ab Seite 137 wird es richtig lustig :
Alle Nicht-EU-Ausländer (also z.B. Syrer, Afghanen, Iraner, Iraker, Libyer und alle anderen Afrikaner sowieso), die länger als 3 Jahre in Deutschland sind, bekommen eine unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung, wer länger als 5 Jahre hier ist, bekommt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Wer z. B erst 4 Jahre hier lebt, aber in Deutschland ein Kind zur Welt gebracht hat, bekommt ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft, genau wie das neugeborene Kind.
Das heisst also, alles, was hier 2015 und 2016 die Grenzen gestürmt hat und auf unsere Kosten lebt, kann nicht mehr abgeschoben werden und braucht keinen Asylantrag oder eine Aufenthaltserlaubnis mehr zu stellen.
Ab sofort können die also offiziell Arbeitslosengeld beantragen und haben das Recht auf eine eigene, vom Staat bezahlte Wohnung - ab 7 Kindern kann Übrigens ein Antrag auf ein eigenes Haus gestellt werden.
Läuft doch - danke an alle Grünen- und SPD-Wähler.
Ich glaube klarer kann man das nicht mehr sagen.
Aber, ja, die Krankenhäuser sind voll. Allerdings vor Allem wegen Herz-, Lungen und Nervenschäden. Die überwältigende Mehrheit sind die Gentherapierten. Impfstoff freie Covid Patienten sind Mangelware, nicht nur auf den ITS.
Im Übrigen ist auch der Verweis auf die offiziellen Statistiken zur Übersterblichkeit nach Begin der Gentherapie bis heute angezeigt.
In Österreich hat sich die FPÖ der Geschädigten ,durch Rechtsberatung und anwaltliche Hilfe, angenommen.
Da kommt mir von der AFD zu wenig.Sie wird jetzt an vorderster Linie der Proteste gebraucht.
Der andere umgefallen, bewusstlos... positiv getestet = Covid-Patient.
Aber eines hat die Pseudopandemie deutlich gezeigt, meine Entscheidung, Deutschland zu verlassen, war die Richtige. Mit solchen, nennen wir sie trotzdem Mitmenschen ist eine Gesellschaft nicht mehr lebenswert.
Aber schön zu sehen, dass es auch noch aufrechte Bürger gibt, die sich trotz aller Widrigkeiten für das GG einsetzen und für die unveräußerlichen Menschenrechte. Danke an alle Sachsen, die sich gegen den Faschisten Kretschmer stellen.
Alle Daten für 2021 sind noch vorläufig.
Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Stand 23.11.2021
https://www.pboehringer.de/20-000-zusatztote-durch-impfungen-seit-april-2021