Ein treffender Leserkommentar (https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/cdu-ungefilterte-meinungen/) hierzu auf Tichy: "Bereits die Einrichtung der Sonderauswertungseinheit verstößt gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Jeder hat das Recht zur freien Meinungsäußerung inklusive Verbreitung von Desinformation und Falschnachrichten. Laut der Rechtsprechung des Verfassungsgericht, darf man sich sogar gegen die verfassungsmäßige Ordnung äußern. Erst wenn man droht, gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu handeln, gibt es eine Grundlage für ein Tätigwerden eines Amtes für Verfassungsschutz. In Hessen wird durch den Verfassungsschutz die Verfassung nicht nur gefährdet, sondern beseitigt."
Kommunistische Einheitspartei ist und bleibt Kommunistische Einheitspartei. Wer CDU wählt wählt dieRot-Grüne Pädophile Sekte, wählt Krieg und Untergang.
Hatte, und weil das Geltungsbereich weggefallen ist, haben diese Despoten Narrenfreiheit wie zu SED/Stasi Unrechtszeiten. Denn nur diese Zeit habe ich persönlich miterlebt und kann mir von daher kein Urteuil über die Zeit vor der SED/Stasi Unrechtszeit erlauben. Ich glaube nur was ich selber sehe und in den Händen halte.
Klarname
Hessen - Fäser
Fäser - Hessen
BRiD - Merkel
Merkel - BRiD
Hergen Müller
Gefiltert- es wird also Unerwünschtes vorab aussortiert, wobei das Filtern von Informationen nicht im Gesetz untersagt ist! Gott sei Dank, findet keine Zensur statt!
Der Indigene
Für DDR Bürger völlig normal, mit Muttermilch eingetrichtert.
Darauf erstma eine Filterzigarette und den Kaffee durch Melitta 1 x 4 gejagt...und meine unverblümte Meinung ist somit automatisch 'gefiltert'...geht doch.
"Ungefiltert" Boah ey. Die deutsche Sprache ist ja so blumig und universell oder heißt das jetzt: Die „Auslese-Gruppe“ der Abteilung Agitation und Propaganda beim ZK der CDU will gegen "ungefilterte Meinungen" mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) vorgehen?
"Bereits die Einrichtung der Sonderauswertungseinheit verstößt gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Jeder hat das Recht zur freien Meinungsäußerung inklusive Verbreitung von Desinformation und Falschnachrichten. Laut der Rechtsprechung des Verfassungsgericht, darf man sich sogar gegen die verfassungsmäßige Ordnung äußern. Erst wenn man droht, gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu handeln, gibt es eine Grundlage für ein Tätigwerden eines Amtes für Verfassungsschutz. In Hessen wird durch den Verfassungsschutz die Verfassung nicht nur gefährdet, sondern beseitigt."
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