"Tätlicher Angriff auf Polizeibeamte": 7 Monate Haft für Trommlerin, weil sie an einem Polizisten vorbei ging!Es ist das nächste Skandalurteil eine Justiz, die politisch immer mehr getrieben wird: Eine Trommlerin wurde diese Woche durch das Amtsgericht Dresden wegen eines "tätlichen Angriffes auf Polizeibeamte" verurteilt, weil sie friedlich durch eine lose Polizeikette gegangen war. Nach Auffassung des Polizisten wäre er mit den Trommelstöcken bedroht worden, als die Mitarbeiter der Polizei den Dresdner Bauernprotest, an dem sich rund 20.000 Menschen beteiligten, ohne erkennbaren Grund stoppten und dabei selber durchaus rabiat gegen die protestierenden Bürger vorgingen.
Nicht nur die Verurteilung an sich ist absurd, sondern auch das Strafmaß: Die nicht vorbestrafte Seniorin erhielt 7 Monate Haft, die das Gericht "gnädigerweise" noch einmal zur Bewährung aussetze.
Polizeigewalt gegen friedliche Proteste ist und bleibt ein großes Problem. Wenn manche Mitstreiter sich deshalb über die Aufrüstung des Polizeiapparates freuen und diesem noch mehr Kompetenzen geben wollen, sollte sich immer daran erinnert werden: Wir haben mehr als genug Polizisten, sie werden nur falsch eingesetzt und tun auch persönlich oft das denkbar Schlechteste.FREIE SACHSEN: Wir vernetzen den Widerstand - folgt uns bei Telegram!
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Rette sich wer kann.
Die Serie "Blue Bloods" zeigt dagegen ein Bild, das die deutsche Polizei und Justiz zum überwiegenden Teil vielleicht kopieren sollte, zumindest ginge es dann nicht mehr um Elefanten, sondern um Mäuse
DAS HÄLT DOCH KEIN NORMAL DENKENDER MENSCH MEHR AUS!
IST DAS KI ODER KANN DAS WEG ODER BEIDES😳
AUF DEUTSCHEM GRUND UND BODEN
⬛⬜🟥 MÖGLICH,
DA DIESER UNTER DER DEGORATISCHEN KRAFT DES BESATZERRECHTS STEHT
UND JEGLICHE GESETZE BRICHT, AUCH AKTUELL DURCH DEN REGIERUNGSPARTEIEN - PUTSCH DESSEN ERZWUNGENE ÄNDERUNG!
DAS! WIRD DIE ALLIIERTEN AUF DEN PLAN RUFEN!
GNADE UNS GOTT, WENN DAS DEUTSCHE VOLK SICH NICHT VORAB VON DIESEM KRIMINELLEN AKT DISTANZIERT HAT! UND DAS MILLIONFACH👬👫👬👭🧑🤝🧑🧑🤝🧑👭👫👬👫👭🧑🤝🧑👭👫👬👭🧑🤝🧑👭👫🧑🤝🧑! ÖFFENTLICH!
VOR DEN BOTSCHAFTEN!
fällt auf
niemand hat das Naheliegende im Blick
a) es gibt ein Urteil eines GERICHT
b) dies liegt nun in Ausfertigung wohl vor
c) wenn also b dann Widerspruch bei nächster Instanz
d) wenn also c dann Gang zum Regierungspräsidium unter Aufwand von 20€ die Ausfertigung zur Apostille machen lassen
da die dies nicht machen können
sind die nun gezwungen schriftlich zu antworten für dieses Gelde im Vertrag
dass
diese Ausfertigung keine Rechtsgültigkeit hat
wegen dem oder jenem der Unterschrift
somit die Apostillierung nicht möglich.
e) nun eine Kopie dieses Schreibens im Widerspruchsverfahren nachreichen!
mit Liebe :-)TSC #4ALLE@schutor
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da ist also auch kein Vertrag zu machen
also kein Geschäft für den Scherenkünstler möglich.
Auch die vielen Blaukünstler heut da auf dem öffentlich Platze zu Dresden
mancher doch mit Mütz die Haare verbergerend alle den Paragraph fünf des OWiG nicht kennen
ihre Stämm über die Planke gehen dann wohl.
mit Liebe :-)TSC #4ALLE@schutor