Steht aufrecht vor dem Gesslerhut!
Heute beim Tofulino in Winterthur/Schweiz: Eine weiße Rose und Spendengeld als Zeichen der Solidarität.
Die staatliche Schließung des Tofulino ist rechtswidrig. Die Freiheitsgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention werden verletzt:
Staatliche Eingriffe in die Grundrechte sind nur zulässig, wenn es
- im öffentlichen Interesse dringend nötig ist,
- auf einer gesetzlichen Grundlage beruht,
- verhältnismäßig
- geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen.
In einer Demokratie hat das Volk ein Anrecht auf eine nachvollziehbare Begründung für Eingriffe in Freiheitsrechte. Vor dem Menschenrechtsgerichtshof wird die Schweiz beweisen müssen, daß die Maskenpflicht unbedingt nötig war. Nicht der Beschwerdeführer muss das Gegenteil beweisen, er muss nur die Freiheitsbeschränkung belegen. Dazu genügt die provisorische Ladenschließung. Die Schweiz wird die verlangte objektive Rechtfertigung der Maßnahme nicht erbringen können.
Hintergrund:
t.me/SandraGabriel269/1948
Das, was wir gerade erleben kann mehr als Oligarchie bezeichnet werden.
Falls nicht: Absolut enpfehlenswert von Rubikon