Ich muss noch einmal nachhaken, Richterin Hahn. nach einer Gruppenvergewaltigung hätten Sie auch folgenden Trost für das Opfer inpetto: "Es passiert oft, dass man erst nein sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt."?
Bei Straftatbestand der ZÄRTLICHEN VERGEWALTIGUNG gibt es immer Freispruch, ist doch klar.
Manuela M
Diese Richterin gehört aus dem Amt geworfen und vor Gericht gestellt! Sbin den Knast mit der Tussi!
Dirk
Die Situation allein mit sexuell ausgehungerten Migranten in einem dunklen Park würde ich der lieben Richterin auch mal gönnen. Am nächsten Tag würde ich sie dann mit den Zitaten eines bekannten Schlagerlieds "Warum hast du nicht "NEIN" gesagt nach Ihren Erlebnissen fragen.
Frank Weinz
Ich glaube, die hat keine Kinder,sonst wäre ein mütterlicher Instinkt vorhanden der Kinder schützt! Und so ein Subjekt darf Recht sprechen. Pfui Deibel !!!!
Bellizistenhammer
Europaweite Hasswoche gegen solche Verbrecher in Schwarzen Roben. Ja Hass! Ein zutiefst menschliches Gefühl. Selbst Gott hasst die Sünde!
Diese Frau Richterin mit ihren Aussagen ist nicht tragbar. Sie müsste sofort ersetzt werden, kein Urteil mehr aus ihrem Mund. In der Rechtsprechung muss sich auch viel ändern, so darf es nicht weitergehen. Woher nimmt diese Frau ihre Weisheiten? Eine Frechheit und zudem beschämend
Und so ein Subjekt darf Recht sprechen. Pfui Deibel !!!!
Gnade gegenüber den Tätern ist Grausamkeit gegenüber den Opfern.