"Maßnahmen sollten die Länder dem Entwurf zufolge in ihre Covid-19-Verordnungen aufnehmen:
Bis zum 30. November sollen "in Privatwohnungen nur Personen aus 2 Haushalten zusammenkommen dürfen oder Personen aus einem Haushalt und maximal zwei Haushalts-ferne Personen".
Bei familiären Anlässen wie Beerdigungen, Hochzeiten, Taufen und ähnlichem sollen maximal 15 Teilnehmer zugelassen sein."
Folgende Bereiche werden in zeitlicher Reihenfolge genannt:
Halbierung der geltenden Höchstgrenzen für Veranstaltungen, dann weitere Reduzierungen
Schließung der Theater, Museen, Messen und Veranstaltungen
Hochschulunterricht in der Regel digital
Über die Sperrstunden hinausgehende Einschränkungen der Gastronomie
Aussetzen des Vereinssports,
Schließung von Betrieben mit körpernahen Dienstleistungen wie Massage oder Friseure
Schließung gewerblicher Unterkünfte, um Reisen auf ein möglichst geringes Maß zu reduzieren
Schließung des Einzelhandels für nicht notwendige Güter des täglichen Bedarfs"
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