Schulpflicht trotz Corona. Ihr Eltern habt Angst vor gesundheitsschädigende Masken? Hier ein Tipp:
Die Bundesregierung hat einen Antrag der FDP, mit dem Titel „Epidemische Lage von nationaler Tragweite beenden“ am 17. September 2020 abgelehnt. Es besteht also in der Bundesrepublik Deutschland, aufgrund eines hochinfektiösen tödlichen Killervirus weiterhin eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben der Bürger. Das gilt im Besonderen auch für Kinder, da lt. Prof. Drosten „Infizierte immer jünger“ werden.
Schon wenn bei extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, können Eltern entscheiden, ihr Kind zu Hause zu behalten. Damit soll bereits bei starkem Sturm oder Glatteis verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen. Das ist nicht zuletzt durch Art. 2 GG Satz 2 - „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ - und Art. 6 GG Satz 2 - „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ - sondern auch durch Landesgesetze und Schulordnungen gedeckt.
Wie verhält sich das also er bei einer Gefahr durch eine epidemische Lage von nationaler Tragweite, aufgrund eines extrem tödlichen Virus wie SARS-CoV-2?
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Wenn ihr also Bedenken habt, dass eure Kinder durch ein tödliches Virus zu Schaden kommen, müsst ihr sie trotz Schulpflicht nicht in die Schule schicken, solange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt ist und die Schulen keinen verifizierten Schutz gegen das Virus bieten können; und sog. „Alltagsmasken“ bieten keinen nachgewiesenen Virenschutz (steht u.a. auf der Verpackung und der Webseite vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte). Wir befinden uns mitten in einer Pandemie und die 2. Welle ist auch schon da - nicht vergessen!
Corona ist nur der offensichtliche Teil . Es ermöglicht der Wirtschaft den kontrollierten Crash, der sowieso kommen musste. Nebenbei beschafft man sich vollumfängliche Rechte und kann die gesamte Bevölkerung erfassen, digital kontrollieren und nach Bedarf Kritiker mundtot machen.
el
Dominik, sehr erbärmlich aber dank dir musste ich herzlich lachen hahahahaha
In einer Doktorarbeit der TU München wurden die gesundheitlichen Auswirkungen vom Tragen einfacher Schutzmasken untersucht. Sofort nach Anlagen einer normalen dünnen OP-Maske wird ausgeatmetes Kohlendioxid (CO2) rückgeatmet und kann u.U. zu Hyperkapnie führen und verschiedene Hirnfunktionen einschränken. https://mediatum.ub.tum.de/doc/602557/602557.pdf
Als Hyperkapnie bezeichnen Mediziner einen erhöhten Gehalt an Kohlendioxid (CO2) im Blut. Symptome von Hyperkapnie sind Konzentrationsprobleme, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schwitzen, schlechtere Feinmotorik, hoher Blutdruck, Gereiztheit, Verwirrtheit, Atembeschwerden, Unruhe, Schwindel, Hautrötung, Muskelzuckungen, etc. Im fortgeschrittenen Stadium können Panik, Krampfanfälle, Bewusstseinsstörungen und schließlich Koma (CO2-Narkose) auftreten.
Hyperkapnie (ein erhöhter Gehalt an Kohlendioxid CO2 im Blut) hat übrigens nichts mit einem Abfall der Sauerstoffsättigung zu tun, da dieses Fazit der Studie teilweise falsch verstanden und in den Medien (u.a. Correctiv, BR) falsch darüber berichtet wird.
Einlagige Masken sind unwirksam. Das generelle Tragen von Atemschutzmasken oder Mund-Nasen-Schutz durch die Allgemeinbevölkerung während einer Influenzapandemie lässt aber keine wesentliche Reduzierung der Übertragung von Influenzaviren erwarten und wird daher auch nicht empfohlen. https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/grippe/
Information der Antidiskrimierungsstelle des Bundes bei Zutrittsverweigerung in Geschäfte trotz Maskenbefreiung:
"Gemäß § 21 Absatz 1 AGG besteht ein Anspruch, dass künftige Benachteiligungen unterlassen werden. Gemäß § 21 Absatz 2 AGG können darüber hinaus Ansprüche auf Schadensersatz- und /oder Entschädigung geltend gemacht werden. Eine Entschädigung ist demgegenüber eine Art Schmerzensgeld für die mit der Diskriminierung verbundene Persönlichkeitsrechtsverletzung."
Wer von der Maskenpflicht befreite Personen den Zutritt zu Geschäften und den Einkauf verweigert, verstößt gegen das Antidiskriminierungsgesetz und kann dafür gesetzlich belangt werden.
Leiterin der Antidiskriminierungsstelle: „Es ist die Aufgabe von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung zu treffen.“, so Anette Ganter.
Da hast Du aber gerade Null Informationen . Derzeit sind in D. ca 1 Mio Unternehmen de facto Pleite. Wenn die Meldepflicht nicht ausgesetzt wäre bis Dezember, würden die Zahlen der Arbeitslosen bereits jetzt deutlich gestiegen sein.
So mancher findet die Corona-Masken zwar lästig, argumentiert aber, sie könnten schließlich nichts schaden.
Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. Eine Studie über die seelischen Schäden durch den Mund-Nasen-Schutz belegt dessen traumatisierende Wirkung.
Laut Studie erleiden über 60 Prozent der sich deutlich durch die MNS-Verordnungen belastet wahrnehmenden Menschen schon jetzt schwere, oft psychosoziale, Folgen: ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist aufgrund von aversionsbedingtem MNS-Vermeidungsbestreben stark reduziert, sie ziehen sich sozial zurück, vernachlässigen oft sogar die gesundheitliche Selbstfürsorge — bis hin zur Vermeidung von Arztterminen — oder bereits bestandene gesundheitliche Probleme wie posttraumatische Belastungsstörungen oder Migräne treten verstärkt auf.
NBER-Studie: Eines der weltweit renommiertesten Forschungsinstitute stellt klipp und klar: Lockdown und Maskenzwang haben nichts gebracht und waren völlig wirkungslos – nicht nur in Deutschland und Österreich, sondern in allen untersuchten Ländern. https://www.anonymousnews.ru/2020/09/08/studie-corona-massnahmen-sinnlos/
Die Bundesregierung hat einen Antrag der FDP, mit dem Titel „Epidemische Lage von nationaler Tragweite beenden“ am 17. September 2020 abgelehnt. Es besteht also in der Bundesrepublik Deutschland, aufgrund eines hochinfektiösen tödlichen Killervirus weiterhin eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben der Bürger. Das gilt im Besonderen auch für Kinder, da lt. Prof. Drosten „Infizierte immer jünger“ werden.
Schon wenn bei extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, können Eltern entscheiden, ihr Kind zu Hause zu behalten. Damit soll bereits bei starkem Sturm oder Glatteis verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen. Das ist nicht zuletzt durch Art. 2 GG Satz 2 - „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ - und Art. 6 GG Satz 2 - „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ - sondern auch durch Landesgesetze und Schulordnungen gedeckt.
Wie verhält sich das also er bei einer Gefahr durch eine epidemische Lage von nationaler Tragweite, aufgrund eines extrem tödlichen Virus wie SARS-CoV-2?
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Wenn ihr also Bedenken habt, dass eure Kinder durch ein tödliches Virus zu Schaden kommen, müsst ihr sie trotz Schulpflicht nicht in die Schule schicken, solange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt ist und die Schulen keinen verifizierten Schutz gegen das Virus bieten können; und sog. „Alltagsmasken“ bieten keinen nachgewiesenen Virenschutz (steht u.a. auf der Verpackung und der Webseite vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte). Wir befinden uns mitten in einer Pandemie und die 2. Welle ist auch schon da - nicht vergessen!
Formulierungsvorschlag für eine Schulbefreiung: http://g0tt-0-g0tt.blogspot.com/2020/10/befreiung-von-der-schulpflicht-aufgrund.html
Als Hyperkapnie bezeichnen Mediziner einen erhöhten Gehalt an Kohlendioxid (CO2) im Blut. Symptome von Hyperkapnie sind Konzentrationsprobleme, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schwitzen, schlechtere Feinmotorik, hoher Blutdruck, Gereiztheit, Verwirrtheit, Atembeschwerden, Unruhe, Schwindel, Hautrötung, Muskelzuckungen, etc. Im fortgeschrittenen Stadium können Panik, Krampfanfälle, Bewusstseinsstörungen und schließlich Koma (CO2-Narkose) auftreten.
Hyperkapnie (ein erhöhter Gehalt an Kohlendioxid CO2 im Blut) hat übrigens nichts mit einem Abfall der Sauerstoffsättigung zu tun, da dieses Fazit der Studie teilweise falsch verstanden und in den Medien (u.a. Correctiv, BR) falsch darüber berichtet wird.
https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/grippe/
https://www.ktipp.ch/artikel/artikeldetail/gesichtsmasken-sind-voll-von-bakterien-und-pilzen/
"Gemäß § 21 Absatz 1 AGG besteht ein Anspruch, dass künftige Benachteiligungen unterlassen werden. Gemäß § 21 Absatz 2 AGG können darüber hinaus Ansprüche auf Schadensersatz- und /oder Entschädigung geltend gemacht werden. Eine Entschädigung ist demgegenüber eine Art Schmerzensgeld für die mit der Diskriminierung verbundene Persönlichkeitsrechtsverletzung."
https://maskenbefreiung.de/docs/Info_der_Antidiskriminierungsstelle_des_Bundes.pdf
Leiterin der Antidiskriminierungsstelle: „Es ist die Aufgabe von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung zu treffen.“, so Anette Ganter.
https://bnn.de/karlsruhe/maskenpflicht-behinderte-sind-befreit-und-werden-dafuer-teils-beschimpft
Derzeit sind in D. ca 1 Mio Unternehmen de facto Pleite. Wenn die Meldepflicht nicht ausgesetzt wäre bis Dezember, würden die Zahlen der Arbeitslosen bereits jetzt deutlich gestiegen sein.
Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. Eine Studie über die seelischen Schäden durch den Mund-Nasen-Schutz belegt dessen traumatisierende Wirkung.
Laut Studie erleiden über 60 Prozent der sich deutlich durch die MNS-Verordnungen belastet wahrnehmenden Menschen schon jetzt schwere, oft psychosoziale, Folgen: ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist aufgrund von aversionsbedingtem MNS-Vermeidungsbestreben stark reduziert, sie ziehen sich sozial zurück, vernachlässigen oft sogar die gesundheitliche Selbstfürsorge — bis hin zur Vermeidung von Arztterminen — oder bereits bestandene gesundheitliche Probleme wie posttraumatische Belastungsstörungen oder Migräne treten verstärkt auf.
https://www.psycharchives.org/handle/20.500.12034/2751
https://www.anonymousnews.ru/2020/09/08/studie-corona-massnahmen-sinnlos/