Zitat Rechtsanwalt Ralf Ludwig, Kulmbach, 18.11.2020, ab Minute 46, auf dem dlive-stream: „Der §28a, Absatz 2 Infektionsschutzgesetz, der neue Paragraph, der hilft uns eigentlich, weil der sagt nämlich, dass Maßnahmen nur zulässig sind, wenn es Infektionen gibt. Es gibt aber keine Infektionen in diesem Land. Es gibt nur Test-Positive! Das heißt, ich habe jetzt gerade gelesen, der Bundespräsident hat das Gesetz unterzeichnet und damit ist de Jura die Pandemie vorbei. Denn ab Morgen müssen die Gesundheitsämter zwingend nachweisen, dass es nicht nur Test-Positive gibt, sondern, dass Diejenigen, die einen positiven PCR-Test, auch ein sogenanntes anzuchtfähiges Agens haben, d. h. dass das, was da gefunden wurde anzuchtfähig und damit infektiös. Ist es das nämlich nicht, gibt es keine Infektion und wenn es keine Infektion gibt, darf es auch keine Maßnahmen geben. Und das ist ab Morgen erforderlich, weil es jetzt so im Gesetz steht. Und jeder Mitarbeiter im Gesundheitsamt kann sich darauf freuen, er macht sich nämlich strafbar, wenn er das jetzt nicht so tut ab Morgen. Und das heißt, wir werden ab Morgen auch darauf drängen ähnlich wie es in Portugal war. Das portugiesische Berufungsgericht hat die Quarantänemaßnahmen allesamt aufgehoben mit der Begründung: Wir haben nur einen PCR-Test und ein PCR-Test weist keine Infektion nach.

Mit genau der gleichen Begründung muss ab Morgen auch jedes Gericht in Deutschland argumentieren und wenn sie das nicht machen, dann ist das der Beweis dafür, dass es völlig richtig ist mit noch viel mehr Menschen auf die Straße zu gehen, denn dann geht es überhaupt nicht mehr, nicht mal mehr in ihren Köpfen um Gesundheit. Bisher konnten sie ja sagen: „Wir haben es nicht gewusst“. Durch dieses Gesetz kann kein Richter ab Morgen mehr sagen: Ich habe es nicht gewusst“. Ab Morgen kann auch kein Polizist mehr sagen: „Ich habe es nicht gewusst“ Weil jeder von den Polizisten, die hier stehen, kann einfach ins Infektionsschutzgesetz gucken. Da gibt man z. B. einfach in Google IFSG ein, das ist das Infektionsschutzgesetz und guckt nach §2 Ziffer 2. Da steht drin was eine Infektion ist. Und dann wird man wissen, dass es keine Infektion in diesem Land gibt. Es gibt keine Infektion! Und wenn es keine Infektion gibt, dann gibt es auch keine Maßnahmen. Das heißt, alle Maßnahmen, die ab Morgen (19.11.2020) getroffen werden, verstoßen gegen das Infektionsschutzgesetz! Das heißt, alle Maßnahmen ab Morgen sind rechtswidrig!" (Zitat Ende)

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Merkel hat in allen Schlüsselpositionen ihre Leute untergebracht! Diese Plandemie wird nicht vor Gericht entschieden!
Mit Recht und Gesetz werden wir die Situation nicht lösen. Nach dem 18.11. bin ich da sicher.
Schön, mit sovielen Optimisten in einem Raum zu sein 🤣🤣
Die werden uns was 💩
Ich kann die Stelle, an welcher das geschrieben stehen soll, nicht finden !
Hans Muff
Dann soll er doch mal schauen was unter Punkt 5 bis 7 in diesem Gesetz steht! Darunter dürfen auch Personen in Quarantäne wenn nachgewiesen ist, das sie das Virus haben und keinerlei Symptome zeigen ergo mittels PCR Test!!!
Hans Muff
Dann soll er doch mal schauen was unter Punkt 5 bis 7 in diesem Gesetz steht! Darunter dürfen auch Personen in Quarantäne wenn nachgewiesen ist, das sie das Virus haben und keinerlei Symptome zeigen ergo mittels PCR Test!!!
Das ist doch genau der Punkt. Der PCR-Test kann prinzipbedingt gar keine Infektion nachweisen, jeder der sich damit auskennt wird das bestätigen(außer der gekaufte Pfosten natürlich) und die Hersteller schreiben das sogar selbst in die Beipackzettel.
Katie Herbes 🖤❤️💛
Pendelhoden
Ich kann die Stelle, an welcher das geschrieben stehen soll, nicht finden !
Ich kann sie auch nicht finden. Habe mich schon gefragt, ob ich zu blöd bin oder ob das falsch ist, was da gesagt wurde.
Katie Herbes 🖤❤️💛
Ich kann sie auch nicht finden. Habe mich schon gefragt, ob ich zu blöd bin oder ob das falsch ist, was da gesagt wurde.
Nicht im 28a sondern in der darüber liegenden begriffsdefinition des vorher bereits existenten infektionsschutzgesetzes.
Pendelhoden
Ich kann die Stelle, an welcher das geschrieben stehen soll, nicht finden !
Nicht im 28a sondern in der Begriffsdefinition des infektionsschutzgesetzes
R J
Nicht im 28a sondern in der Begriffsdefinition des infektionsschutzgesetzes
Ja, da (§ 2) wird definiert, was unter einer Infektion zu verstehen ist. Daraus lässt sich aber nicht, wie behauptet, ableiten, dass Massnahmen nur bei einer Infektion zulässig sind !
Es intressiert doch niemanden, ob das rechtswiedrig ist oder nicht. Diese ganze Pandemiefakegeschichte stand von Anfang an auf wackeligen Füssen. Der Virus war ein Flopp.
Ist doch komisch, dass trotzdem alles nach Plan läuft.
Ulrich Arnold
Gesetz ist ungültig. Grund : Es schränkt Grundrechte ein, Grundrechte die im Grundgesetz stehen. Grundgesetzänderungen können aber nur mit 2/3 Mehrheit verabschiedet werden. Das Gesetz wurde nur mit absoluter Mehrheit verabschiedet mit 415 zu 235 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Für eine 2/3 Mehrheit waren bei den anwesenden Abgeordneten 438 Stimmen nötig gewesen. Bei einen vollen Plenum mit 708 Abgeordneten müssen sogar 472 zustimmen.
Stimmt es nun oder nicht. Da meine Frau seit gestern in Quarantäne ist, muss ich ja auch zu Hause bleiben. Wenn wahr, dann Klage. Bitte um Unterstützung zwecks diesen Beitrag. Hab im Netz nicht's gefunden.
Ich mag Ralf 🙄💕 ziemlich viel 🙂✌️🤗