Strafgesetzbuch (StGB) § 108a Wählertäuschung(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
Bevor Merkel und Co es geschafft hatten, UNS- das VOLK- aufzuspalten in die Guten (linken) und Bösen ?(rechten) galt Sport immer als "Brücke" zwischen Menschen -im Sport vereint... Das jetzt hier sogar Hass und Hetze am Start sind ist erschreckend und abstossend!
U H
Schaut nach Syrien. Da seht ihr was uns bevorsteht. Hauptsache nicht mit AFD-Wählern duschen.
Absolut. Diejenigen, die im Mainstream vor der Kamera stehen, dürfen sich diese Frechheit herausnehmen. Der hier hat noch nicht einmal Wehrdienst geleistet. Im Felde frage ich als Sani auch nicht erst nach, welcher der Partei der verwundete angehört
Nachdem es in D mittlerweile bereits Gesinnungsprüfung geben soll, erübrigt sich die Frage nach der Parteizugehörigkeit. Allerdings frag ich mich, ob Linksgrüne überhaupt an der Front kämpfen würden. Die schicken doch lieber andere voraus. Dann wird man Pech haben, dass es zukünftig vielleicht gar keine Sanis mehr gibt. "Wieder ein Nazi weniger, der für uns an der Front starb."
Das jetzt hier sogar Hass und Hetze am Start sind ist erschreckend und abstossend!