Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) § 21 Impfstoffe Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt. Dies habe ich vom Anfang an immer wieder aufgezeigt, aber es fand keine Beachtung. 2024 kam es kurz an die Öffentlichkeit. Vor Ostern erkrankte ich und erhielt Bluttransfusionen (ich berichtete hier). Aufgrund des o.a. Gesetzes vermutete ich, dass ich nun auch diese MRNA Schei....(ich bin nicht geimpft) in mir habe. Diskussion mit den Ärzten im Krankenhaus, das Blut wird auf alles untersucht. Ich fragte, auch auf MRNA, dies wisse man nicht. Nach Entlassung aus dem Krankenhaus tauchte von einem Arzt aus den USA auf, dass in Bluttransfusionen MRNA gefunden wurde (Video des Arztes hier auf Telegram), also wurde ich bestätigt mit meiner Vermutung und jetzt kam ja auch die Anfrage der Frau Beckmann ? Herr Fabig berichtete. Sie fragte genau nach den Bluttransusionen. Bemerkenswert ist auch, dass man nur bis zum Alter von 68 Jahren Blut spenden durfte. 2023 wurde dies geändert, man darf jetzt bis zum Tod spenden. Warum diese Änderung, ach ja, ich schätze, dass ca. 90 % der Alten geimpft sind, komisch. Inzischen wurde ich nochmals operiert, wieder Blut, die letzte Transfusion ich, vielleicht waren die vorherigen nicht kontaminiert und die Letze wäre es gewesen, ich weiss es nicht.
§ 21 Impfstoffe
Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.
Dies habe ich vom Anfang an immer wieder aufgezeigt, aber es fand keine Beachtung. 2024 kam es kurz an die Öffentlichkeit.
Vor Ostern erkrankte ich und erhielt Bluttransfusionen (ich berichtete hier). Aufgrund des o.a. Gesetzes vermutete ich, dass ich nun auch diese MRNA Schei....(ich bin nicht geimpft) in mir habe. Diskussion mit den Ärzten im Krankenhaus, das Blut wird auf alles untersucht. Ich fragte, auch auf MRNA, dies wisse man nicht. Nach Entlassung aus dem Krankenhaus tauchte von einem Arzt aus den USA auf, dass in Bluttransfusionen MRNA gefunden wurde (Video des Arztes hier auf Telegram), also wurde ich bestätigt mit meiner Vermutung und jetzt kam ja auch die Anfrage der Frau Beckmann ? Herr Fabig berichtete. Sie fragte genau nach den Bluttransusionen. Bemerkenswert ist auch, dass man nur bis zum Alter von 68 Jahren Blut spenden durfte. 2023 wurde dies geändert, man darf jetzt bis zum Tod spenden. Warum diese Änderung, ach ja, ich schätze, dass ca. 90 % der Alten geimpft sind, komisch.
Inzischen wurde ich nochmals operiert, wieder Blut, die letzte Transfusion ich, vielleicht waren die vorherigen nicht kontaminiert und die Letze wäre es gewesen, ich weiss es nicht.