Der Verdacht ist ein Verdacht, so lange er nicht erhärtet wird, und erst wenn es tatsächlich so war, was ja ziemlich klar ist, wird es zu dem geschilderten Skandal. Rein formal aber sind Verdächtige nicht schuldig. So bleibt Herr Kubicki in seiner Aussage ziemlich schwammig bei der Beurteilung eines Verbrechens. .
Der steht in der selben Reihe!