Für diese herabwürdigende öffentliche Äußerung, sollte der Mann, sobald Gerichte wieder auf der Seite der Eigenen stehen, angeklagt und abgeurteilt werden. Allerdings ist Spott nicht grundsätzlich strafbar. Auch nicht, wenn er auf Führerbefehl in der Wochenschau ausgestrahlt wird. Aber, den Namen dieses Mitläufer-Fatzkes sollte man sich trotzdem merken.
Ihr kriegt das was ihr gewählt habt....
Allerdings ist Spott nicht grundsätzlich strafbar. Auch nicht, wenn er auf Führerbefehl in der Wochenschau ausgestrahlt wird.
Aber, den Namen dieses Mitläufer-Fatzkes sollte man sich trotzdem merken.