Die impf Bereitschaft ist riesig, so riesig das nicht einmal der Bundestag als Vorbild , sie ha en will. Jeder denkende lehnt sie. Ebenfalls ab und aufgewacht gibt es langsam immer mehr. Ich warte Eigentlich noch auf die. Klagen zwecks vorsaetzlicher koerperverletzung.
Jeder Impfzwang ist jetzt von vornherein rechtswidrig Der Europarat (nicht zu verwechseln mit der EU), dem mit Ausnahme von Weißrußland, Kosovo und dem Vatikan alle europäischen Staaten angehören und der der Träger des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist, hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/2021 unter anderem beschlossen, daß niemand gegen seinen Willen, unter Druck geimpft werden darf. Die 47 Mitgliedsstaaten werden augefordert, vor der Impfung darauf hinzuweisen, daß die Impfung nicht verpflichtend ist und dem Nichtgeimpften keine Diskriminierung entstehen darf. Ausdrücklich wird die Diskriminierung selbst bei bestehenden gesundheitlichen Risiken untersagt oder wenn sich jemand nicht impfen lassen will. Hersteller von Impfstoffen werden zur Veröffentlichung aller Informationen zur Sicherheit der Impfstoffe aufgefordert. Mit dieser Resolution hat nun die wichtigste menschenrechtliche Organisation in Europa Standards und Verpflichtungen gesetzt, sowie völkerechtliche Leitlinien geschaffen, die von den 47 Mitgliedsstaaten, auch der EU als Organisation, anzuwenden sind. Diskriminierung etwa am Arbeitsplatz oder Verbot von Reisen für Nichtgeimpfte sind damit rechtlich ausgeschlossen. In jedem Gerichtsverfahren, gegenüber jeder Behörde, jedem Arbeitgeber, jedem Reiseanbieter, jedem Heimleiter, etc. kann man sich nun darauf berufen.
Dann wäre doch die richtige Schlussfolgerung meine Herren, lassen sie diesen Irrsinn!!! Ich jedenfalls, werde mich nicht von ihnen impfen lassen! Auch dann nicht, wenn sie mir sonst etwas androhen! Mein Leben beschütze ich selber und vor allem - vor ihnen!
Eigentlich noch auf die. Klagen zwecks vorsaetzlicher koerperverletzung.
Der Europarat (nicht zu verwechseln mit der EU), dem mit Ausnahme von Weißrußland, Kosovo und dem Vatikan alle europäischen Staaten angehören und der der Träger des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist, hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/2021 unter anderem beschlossen, daß niemand gegen seinen Willen, unter Druck geimpft werden darf.
Die 47 Mitgliedsstaaten werden augefordert, vor der Impfung darauf hinzuweisen, daß die Impfung nicht verpflichtend ist und dem Nichtgeimpften keine Diskriminierung entstehen darf. Ausdrücklich wird die Diskriminierung selbst bei bestehenden gesundheitlichen Risiken untersagt oder wenn sich jemand nicht impfen lassen will.
Hersteller von Impfstoffen werden zur Veröffentlichung aller Informationen zur Sicherheit der Impfstoffe aufgefordert.
Mit dieser Resolution hat nun die wichtigste menschenrechtliche Organisation in Europa Standards und Verpflichtungen gesetzt, sowie völkerechtliche Leitlinien geschaffen, die von den 47 Mitgliedsstaaten, auch der EU als Organisation, anzuwenden sind.
Diskriminierung etwa am Arbeitsplatz oder Verbot von Reisen für Nichtgeimpfte sind damit rechtlich ausgeschlossen. In jedem Gerichtsverfahren, gegenüber jeder Behörde, jedem Arbeitgeber, jedem Reiseanbieter, jedem Heimleiter, etc. kann man sich nun darauf berufen.