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Nachtragshaushalt 1 vom 19.3.2020 fügte Art. 2a ein. Nachtragshaushalt 2 aus April änderte Kreditbetrag von 10 auf 20 Mrd..
Na Icke
Plandemie halt. 🤷🏼‍♂️
Darum sollte man der DRECKSPOLITIK nicht Glauben !
Man sollte immer selbst nachschauen.... manoMann
Christian Potreck
Man sollte immer selbst nachschauen.... manoMann
Danke, dass Du nachgeschaut hast, für den Screenshot und somit für die Beantwortung der Frage. 🙂
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Photo
Der war leider für mich nicht gut zu erkennen (der zweite schon). Ich danke Dir.
Hallo Leute, falls das Gesetz in 2020 geändert wurde, warum steht dann im Header immer noch Fassung per Mai 2019? Ich kann die Screenshots auch teilweise nicht lesen. Auch aus dem Kommentaren geht es nicht klar hervor, und beinhalten evtl. Sarkasmus.
Weiterhin hatte die Zusammenfassungstabelle in archive.is gesucht (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHG2019_2020-ANL_1), leider scheint sie nicht dort zu sein. Gab es diese Tabelle schon mitte 2019? Der Inhalt würde mich sehr interessieren. Vielen Dank