❗️Pornorechte für Kinder - kein Scherz, jetzt!

...Ich habe recherchiert (Quellen siehe beigefügte Links weiter unten) und in zwei Blog-Beiträgen veröffentlicht, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die WHO und die sogenannte Kinderrechts-Organisation UNICEF einen Schwerpunkt auf Frühsexualisierung junger bis jüngster Kinder legt. Die WHO fordert in Kooperation mit der BZgA in einem „Leitfaden“ für Pädagogen, für die Altersgruppe 0-4 Jahre die Förderung „Frühkindlicher Masturbation“ unter „pädagogischer Anleitung“ und die Kinderrechtsorganisation UNICEF, den Freien Zugang zu Pornografie für alle Altersgruppen, also Pornorechte für Kinder. Ich habe mir das nicht aus den Fingern gesogen, sondern kann alles anhand von offiziellen Quellen belegen. (siehe beigefügte Links weiter unten).
Wie sehen diese Kinderrechte aus und welche Rechte neben den Pflichten haben Eltern?...
➡️https://g0tt-0-g0tt.blogspot.com/2021/08/pornorechte-fur-kinder-kein-scherz-jetzt.html

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4 comments

die grünen haben es schon 2014 in ihrem parteiprogramm! das pädophilie straffrei sein sollte. jeder darf mit jedem ficken- egal ob eltern mit ihren kindern, geschwister untereinander …… es ist absolut ekelerregend & abstoßend!!!!! diesen leuten u.a. haben wir diesen momentanen wahnsinn zu verdanken 😡
In dem Beitrag zur BzGA Quelle sehe ich keinerlei Hinweis auf Probleme. Im Zitierten Passus steht nichts davon, dass Fremde einem 0-4jährigen Kind Sexualität beibringen. In diesem Alter machen Kinder die ersten eigenen Erfahrungen, lernen ihren Körper kennen etc. Den Leitfaden verstehe ich so, dass die Erzieher diese Erfahrungen ermöglichen statt sie zu unterbinden und den Kindern dadurch das Gefühl vermitteln, dass dies normal ist. Auch frühkindliche Masturbation ist normal und soll nicht unterbunden/bestraft werden. Da ist nirgends die Rede von beibringen oder dergleichen.
constantin
@Julia So ist es. Wer auch immer diesen reißerischen Artikel geschrieben hat, hat erstens NICHTS NEUES "recherchiert", weil es diese Verfälschungen des Leitfadens schon seit 2019 im Netz gibt. Zweitens hat die den Artikel schreibende Person den Leitaden wohl NICHT GELESEN, sondern beschränkte sich bestenfalls auf oberflächliche Sekundärliteratur. Das erscheint mir insgesamt unseriös, vielleicht vorsätzlich inszeniert zum Zwecke des Schürens von Empörung, verbunden mit Diskreditierung staatlicher Einrichtungen. Ein mittlerweile altbekanntes Muster im Netz.