Liebe Schüler/innen der Podologieausbildung, hiermit leiten wir Ihnen die Mail des Regierungspräsidiums weiter, der die aktuelle Rundverfügung angehangen ist.
Aus dieser geht in Abstimmung mit dem Ministerium für Gesundheit, Soziales und Integration hervor, das ab heute für alle Auszubildenden in Gesundheitsfachberufen, somit auch die Schüler/innen der Podologieausbildung in der Praxis am Patienten nur dann arbeiten dürfen, wenn sie zweifach gegen Covid19 geimpft sind. Für Schüler/innen, die nicht geimpft sind, entstehen somit Fehlzeiten, die seitens der Schule als solche angerechnet werden müssen.
Wir, die Hippokratesschule, möchten Ihnen aufrichtig vermitteln, dass wir dieses Vorgehen des Ministeriums weder angeregt, noch unterstützt haben.
Ihre Beschwerden richten Sie bitte schriftlich per Mail (siehe unten) direkt an das Regierungspräsidium. Telefonische Beschwerden werden dort nicht entgegengenommen.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Regierungspräsidium gelten ab sofort folgende Regelungen für alle Auszubildenden in Gesundheitsfachberufen:
1. Im Praxisunterricht und in den Praktikumseinrichtungen dürfen im direkten Kontakt mit Patienten nur 2fach geimpfte Schüler/innen unterrichtet bzw. angeleitet werden.
2. Für Schüler/innen, die noch kein Impfangebot erhalten haben oder bereits die Erstimpfung erhalten haben, gilt: Bitte weisen Sie der Schule nach, dass Sie alle Möglichkeiten einer Registrierung für ein Impfangebot genutzt haben. Sie können dann mit einem negativen Coronatest am Praxisunterricht teilnehmen.
3. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Dieses muss die Schule an das Regierungspräsidium zur Prüfung weiterleiten.
4. Unterrichtzeiten, die durch die fehlende Impfung bzw. Registrierung zur Impfung versäumt werden, müssen als Fehlzeiten dokumentiert werden.
Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Sie geimpft oder für eine Impfung registriert sind.
Das Regierungspräsidium weist auf folgendes hin:
Auszubildende in Gesundheitsfachberufen erhalten nach Abschluss ihrer Ausbildung die Berufsurkunde nur dann, wenn sie 2fach gegen Covid19 geimpft sind. Das bedeutet, wer sich nicht impfen lassen möchte, kann keine Ausbildung im Gesundheitswesen abschließen.
Wir müssen uns an diese Vorgaben halten, das Regierungspräsidium ist unsere Aufsichtsbehörde – wir hoffen auf Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis. Wir sind überzeugt, gemeinsam schaffen wir das!
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern jederzeit zur Verfügung.
Journalist wird von Geheimdienst beobachtet. Woran erinnert mich das nur? Ich komme einfach nicht darauf... Kann wohl nichts wichtiges gewesen sein 🤷🏻♂️
Wobei der Herr Jebsen auch jüdische Wurzeln hat. Ein Verdacht auf Antisemitismus sollte hier evtl mal gestellt werden.
P.L.🔥
Andreas Frank.... ganz einfach, nicht erpressen lassen und sich ne andere Ausbildung suchen. Was hat man von ner Ausbildung, wenn man durch die Giftspritze krank wird oder stirbt?
Ist es nicht wunderbar das die ganzen freien Menschen beobachtet werden. Terrorgruppen wie die SA/Antifa werden finanziert vom Staat. In China bezahlen wir die KZ’s gegen die Uiguren getarnt als , Festhalten, Entwicklungshilfe. Wirklich Entwicklungshilfe. Leute nennt mich wie ihr wollt. Ich schäme mich deutscher zu sein.
♾ Das Arsch von Noah Prinzip ♾
Gratulation! Für ein Bundesverdienskreuz müsste KenFM sich mehr schämen....
Den Spahn und die Merkel , den Söder und den Drosten , den Wiehler und die baerbock und überhaupt die ganzen politfratzen sollten die beobachten. Aber das wird nicht getan sonst müssten diese alle bereits hinter Schloss und Riegel sein.
dirk
Mein Gott was bin ich froh, daß ich das shityhole country Deutschland, schon vor Jahren verlassen habe. Alles geht bei euch den Bach runter, und die gutmenschen klatschen Beifall, waehrend sich die schlafschafe todspritzen lassen.
Nee, der rest der welt ist mit inteligenteren Menschen bevölkert ( nur in Afrika sind die Menschen noch duemmerer und lassen sich noch mehr verarschen).
Berlin! Wer wundert sich denn darüber. Das musste doch jedem klar gewesern sein, als man Berlin wieder zur Regierungsmetropole kürte. Die DDR war ein hzentralistischer Staat mit Hauptstadt Berlin. Wo also saßen die Kader dieser DDR? In Berlin. Sind die mit der "Wiedervereinigung" verschwunden? Nein. Wer also sitzt in diesem Sumpfloch an den Hebeln der Macht, also in den Ministerien? Na? Richtig. Man sieht also, dass das Vorhaben der Alliierten lt. Dreimächteabkommen vollständig zumindest im Punkt Umerziehung gelungen ist.
Ein römischer Dichter schrieb eins „Wehret den Anfängen!“ Als Nächstes werden dann die Wetterkommentatoren vom Verfassungsschutz beobachtet, die es wagen über schönes Sommerwetter außerhalb von D zu berichten. Wir könnten ja auf dumme Gedanken kommen.
hiermit leiten wir Ihnen die Mail des Regierungspräsidiums weiter, der die aktuelle Rundverfügung angehangen ist.
Aus dieser geht in Abstimmung mit dem Ministerium für Gesundheit, Soziales und Integration hervor, das ab heute für alle Auszubildenden in Gesundheitsfachberufen, somit auch die Schüler/innen der Podologieausbildung in der Praxis am Patienten nur dann arbeiten dürfen, wenn sie zweifach gegen Covid19 geimpft sind. Für Schüler/innen, die nicht geimpft sind, entstehen somit Fehlzeiten, die seitens der Schule als solche angerechnet werden müssen.
Wir, die Hippokratesschule, möchten Ihnen aufrichtig vermitteln, dass wir dieses Vorgehen des Ministeriums weder angeregt, noch unterstützt haben.
Ihre Beschwerden richten Sie bitte schriftlich per Mail (siehe unten) direkt an das Regierungspräsidium.
Telefonische Beschwerden werden dort nicht entgegengenommen.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Regierungspräsidium gelten ab sofort folgende Regelungen für alle Auszubildenden in Gesundheitsfachberufen:
1. Im Praxisunterricht und in den Praktikumseinrichtungen dürfen im direkten Kontakt mit Patienten nur 2fach geimpfte Schüler/innen unterrichtet bzw. angeleitet werden.
2. Für Schüler/innen, die noch kein Impfangebot erhalten haben oder bereits die Erstimpfung erhalten haben, gilt:
Bitte weisen Sie der Schule nach, dass Sie alle Möglichkeiten einer Registrierung für ein Impfangebot genutzt haben. Sie können dann mit einem negativen Coronatest am Praxisunterricht teilnehmen.
3. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Dieses muss die Schule an das Regierungspräsidium zur Prüfung weiterleiten.
4. Unterrichtzeiten, die durch die fehlende Impfung bzw. Registrierung zur Impfung versäumt werden, müssen als Fehlzeiten dokumentiert werden.
Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Sie geimpft oder für eine Impfung registriert sind.
Das Regierungspräsidium weist auf folgendes hin:
Auszubildende in Gesundheitsfachberufen erhalten nach Abschluss ihrer Ausbildung die Berufsurkunde nur dann, wenn sie 2fach gegen Covid19 geimpft sind.
Das bedeutet, wer sich nicht impfen lassen möchte, kann keine Ausbildung im Gesundheitswesen abschließen.
Wir müssen uns an diese Vorgaben halten, das Regierungspräsidium ist unsere Aufsichtsbehörde – wir hoffen auf Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Wir sind überzeugt, gemeinsam schaffen wir das!
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern jederzeit zur Verfügung.
Herzliche Grüße aus der Hippokratesschule
Constanze Schulz
https://www.hippokratesschule.de/?rCH=2
Guter Mann!!
Für ein Bundesverdienskreuz müsste KenFM sich mehr schämen....
Wenn sie festgesetzt sind durch die Army 🖐️😂
Als Nächstes werden dann die Wetterkommentatoren vom Verfassungsschutz beobachtet, die es wagen über schönes Sommerwetter außerhalb von D zu berichten.
Wir könnten ja auf dumme Gedanken kommen.