Gerne und ich verabschiede mich jetzt, hätte ich gleich gewusst,.dass ich hier mit einem Kind diskutiere, hätte ich mir die Zeit und Nerven auch sparen können.
Ich antworte dir aus einem einzigen Grund, die Zeit ist mir dabei egal, du bist ein Lügner, Heuchler und Verräter! Vom Grünen Sympathisanten zum AfD Wähler zum 11jährigen Kind! Ich habe den ganzen Verlauf gespeichert und mache Screenshots. Du bist fällig.
Lies das Gesetz. Bei der Verleumdung handelt es sich um eine Straftat (§ 187 StGB). Sie ist von der Beleidigung (§ 185 StGB) und der üblen Nachrede (§ 186 StGB) abzugrenzen. Opfer einer Verleumdung können sich sowohl auf zivil- als auch auf strafrechtlichem Wege wehren.
Aber du bist ja nicht der hellste.
Lieber Yoda als jabbah
Bei der Verleumdung handelt es sich um eine Straftat (§ 187 StGB). Sie ist von der Beleidigung (§ 185 StGB) und der üblen Nachrede (§ 186 StGB) abzugrenzen. Opfer einer Verleumdung können sich sowohl auf zivil- als auch auf strafrechtlichem Wege wehren.