Lies das Gesetz. Bei der Verleumdung handelt es sich um eine Straftat (§ 187 StGB). Sie ist von der Beleidigung (§ 185 StGB) und der üblen Nachrede (§ 186 StGB) abzugrenzen. Opfer einer Verleumdung können sich sowohl auf zivil- als auch auf strafrechtlichem Wege wehren.
Du hast deine letzten Nachricht noch in Erinnerung oder? Zur Not hab ich ja alles gespeichert. Du beleidigst, bedrohst, verleugnest. Was habe ich für eine Straftat begangen?
Alex
Das fragst du mich? Du hast doch alles gespeichert ;)
Weißt du was, ich beende hiermit die sinnlose Diskussion, du kannst nur beleidigen und wenn man nach Beispielen oder Argumenten fragt, hast du keine. Ich wünsche dir ein schönes Leben und hoffentlich ändert sich dein Weltbild, wenn auch du oder deine Angehörigen betroffen sind.
Bei der Verleumdung handelt es sich um eine Straftat (§ 187 StGB). Sie ist von der Beleidigung (§ 185 StGB) und der üblen Nachrede (§ 186 StGB) abzugrenzen. Opfer einer Verleumdung können sich sowohl auf zivil- als auch auf strafrechtlichem Wege wehren.