NETZFUND
„Es rettet uns kein höheres Wesen, kein Gott, kein Kaiser, noch Tribun. Uns aus dem Elend zu erlösen, können wir nur selber tun“.
Das hat die Linke, als sie noch emanzipatorisch war, in ihrer „Internationale“ ganz richtig gesehen.
Es helfen keine Bittbriefe, keine herzzerreißenden Videos, keine Petitionen. Es hilft auch nicht, seinen Frust in den sozialen Netzwerken abzureagieren.
Es hilft nur, nach Österreich zu schauen, wo energische Massenproteste in Wien dazu geführt haben, dass seit dieser Woche die Geschäfte wieder geöffnet sind.
(Vera Lengsfeld)
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Das wahre Problem sind wir Menschen, dass Volk, welches sich komplett uneinig ist und Gruppen, die die Menschen weiterhin von der Lösung abhalten.
Wir haben eine Verfassunggebende Versammlung und wir alle sind ein Teil von ihr!
https://t.me/VVTafeln/1323
Die wahre Lösung wird ständig mit Füssen getreten, doch wer sich wirklich informiert, was eine Verfassunggebende Versammlung ist, merkt sehr schnell, es ist unser aller Lösung!
Obwohl ich auch der Meinung bin das wäre die Lösung.
Wären sich die Deutschen einig und würden sich in der Verfassunggebende Versammlung zusammenfinden, hätte wir alle wieder eine Zukunft - könnten wieder frei atmen und unsere Kinder wären unbelastet!
Nein, die Menschen fahren ihre Egoschiene, Blogbetreiber verschweigen die wirkliche Lösung und und und...
Es ist und bleibt die einzige, wahre Lösung!
Traurig aber wahr!!!
Es ist alles so krank!
...
Deutschland befindet sich seit dem 4. April 2016 im Rechtsstand der Verfassunggebenden Versammlung. Die Regierung des neu entstandenen förderalen Bundesstaat Deutschland ist übergangsweise die Vollversammlung dieser Verfassunggebenden Versammlung. Die Regierung von Deutschland löst nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ab. Der Bundesstaat Deutschland ist weder der Rechtsnachfolger der Bundesrepublik Deutschland, noch der Rechtsnachfolger eines Deutschen Reiches. Vielmehr ist er der Rechtsnachfolger der letzten originären Völkerrechtssubjekte, welche zwar Rechtskraft, aber bis zum 4. April 2016 keine Rechtswirksamkeit besessen haben. Die Wirksamkeit wurde zu diesem Datum wieder hergestellt.
Die häufigste Frage der Bürger: was ist eine Verfassunggebende Versammlung ?
Eine Verfassunggebende Versammlung ist eine überparteiliche, religionsunabhängige, außerparlamentarische und keine durch Eliten bestimmte politische Kraft, die durch höchstrichterliche Entscheidung weltweit, wie in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt wurde. Diese Bewegung entsteht aus der Mitte des Volkes, welche sich auf das international anerkannte und gültige Vertrags- und Völkergewohnheitsrecht beruft und auf dieser Grundlage bildet. Eine Verfassunggebende Versammlung ist der Ausdruck und die Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Dieses Recht aller Völker steht über jedem Staats- und jedem Bundes- oder Verwaltungsrecht, über jeder aktuellen und/oder vorherigen Verfassung, jedem Gesetz, jeder Verordnung und bedarf keiner Genehmigung durch vorhandene Staats- oder Verwaltungsorgane.
Von politischen BRD-Parteien wird behauptet, es gäbe keine rechtliche Grundlage für Wahlen außerhalb der üblichen BRD-Wahlen. Das ist eine Falschdarstellung, denn die rechtliche Voraussetzung für solche Volkswahlen und Abstimmungen hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1951 geschaffen. Noch viel mehr Rechtsvorschriften werden den Menschen verschwiegen.
Diese Versammlung, welche auch Nationalversammlung oder Verfassungskonvent genannt wird, ist ein Bestandteil des Völkerrechts. Das Völkerrecht ist gegenüber dem Staatsrecht und / oder dem Verwaltungsrecht stets ein höheres Recht. Somit steht die Verfassunggebende Versammlung, in der jeweiligen Nation, grundsätzlich über der aktuell gewählten Volksvertretung, wie über allen anderen Rechtsverhältnissen und Staatswesen, die es vor der aktuellen Verfassunggebenden Versammlung gegeben hat.
Dieser Rechtsstand ist international anerkannt und auch vom Bundesverfassungsgericht in seinen Leitsätzen manifestiert (siehe unten). Das Völkerrecht ist das alleinige Recht der jeweiligen Menschen einer Nation. Es ist nicht das Recht der gewählten Volksvertretungen. In diesem Zusammenhang ist auch das Selbstbestimmungsrecht der Völker innerhalb der UN-Charta der Vereinten Nationen zu verstehen. Es ist dabei unerheblich, ob das Ergebnis der Verfassunggebenden Versammlung von anderen Stellen anerkannt wird oder nicht. Die Rechtskraft einer Verfassunggebenden Versammlung kann nicht mehr entfernt, lediglich rechtswidrig unterdrückt werden.
Im Einklang mit den internationalen Rechtsgrundsätzen urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster am 14.02.1989 wie folgt (18 A 858/87), NVwZ 1989, 790 (ZaöRV 51 [1991], 191) (s.310[89/1]). "Ein neuer Staat erwirbt seine Völkerrechtspersönlichkeit unabhängig von seiner Anerkennung oder Nichtanerkennung durch die bloße Tatsache seines Entstehens. Die in der Anerkennung liegende Feststellung, daß der Staat entstanden sei, ist nur deklaratorischer Natur".
Der heutige rechtliche Stand des Bundesstaat Deutschland endet erst an dem Tage, an dem eine neue Verfassungsurkunde vom Volke abgestimmt wurde und über ein neues Wahlgesetz eine reguläre Regierung durch das Volk eingesetzt worden ist. In diesem Moment endet die Aufgabe der Verfassunggebenden Versammlung und sie löst sich auf.
https://www.verfassunggebende-versammlung.com/