Noch ein Video von Montag aus Zwönitz, das die Festnahme von drei Spaziergängern (u.a. einem 13-jährigen Jungen) zeigt, die wie Schwerverbrecher behandelt wurden.
Interessant: Wieder einmal versucht ein Polizist, das Filmen des Einsatzes zu behindern und droht einer Frau damit, dass das Filmen eine Straftat darstellen würde. Tatsächlich dürfen Polizeieinsätze im öffentlichen Raum gefilmt werden, verboten ist lediglich das heimliche (!) Mitschneiden von Gesprächen, nicht aber das Filmen eines öffentlichen Einsatzes. Das hat zuletzt z.B. auch das LG Kassel (Beschluss vom 23.09.2019 - 2 Qs 111/19) bestätigt. Trotzdem versuchen es die Polizisten immer und immer wieder - mit einer Dreistigkeit, die ihresgleichen sucht.
FREIE SACHSEN:
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Der Widerstand, auch durch Demos, ist wichtig, aber dabei darf es nicht bleiben. Mit Vorbedacht sind wir entwaffnet worden und Dummvolk hat es zugelassen. Ich denke zB immer, wenn die Söldner im Laufschritt von einem Einsatzort zum anderen hecheln, könnten ein paar Knüppel zwischen den Beinen hilfreich sein. Die muss man auch nicht auf der Demo mitführen, sondern kann sie an verschiedenen Stellen deponieren.
Seit wann ist denn 'Spazieren gehen" eine strafbare Handlung?!
Zum Beispiel in Weimar?
Aus dem Grund zählten.die Grenztruppen der DDR auch nicht zur NVA …
Befasse dich mal genauer mit der Kampftruppe der DDR / SED und was deren Aufgaben waren und im Krieg gewesen wären.