Volksbegehren zur Abwahl des Landtags auch in Sachsen? Wir haben uns mit den Grundlagen auseinandergesetzt und zeigen auf, warum kaum Aussicht auf Erfolg besteht.

Immer wieder wird an uns die Idee herangetragen, doch ein Volksbegehren durchzuführen, um den sächsischen Landtag aufzulösen. Natürlich fänden wir das auch eine gute Idee, allerdings ist dieser Plan derzeit – leider – nicht realisierbar. Wir wollen euch die Probleme aufzeigen, weshalb es auch in Bayern zum Scheitern verurteilt ist. Damit wollen wir niemanden entmutigen, sondern aufzeigen, dass Möglichkeiten direkter Demokratie von der Regierung bewusst so erschwert werden, dass sie faktisch nicht umgesetzt werden können.

- Grundlage: 40.000 Unterschriften für Volksantrag. Das ist zu schaffen!
Um ein Volksbegehren in Gang zu setzen, müssen 40.000 Bürger eine Forderung nach der Auflösung des Landtages unterschreiben. Diese wird dann in den Landtag eingebracht, die bisherigen Landtagsparteien entscheiden darüber und werden diese Forderung ablehnen. 40.000 Unterschriften sind in Sachsen sicherlich zu schaffen, wenngleich das Sammeln auch hohe personelle und finanzielle Ressourcen (alleine für Portokosten, um die Unterschriften bei den zahllosen Gemeinden beglaubigen zu lassen) benötigt, das weiß jeder, der z.B. schon einmal Unterstützungsunterschriften für eine Wahl gesammelt hat.

- 450.000 Unterschriften für ein Volksbegehren: Das ist (derzeit) faktisch unschaffbar.
Wenn der Volksantrag abgelehnt wird, müssen 450.000 Unterschriften gesammelt werden, damit über den Antrag eine Volksabstimmung stattfindet. Das ist etwa jeder 8. Sachse. Es muss also quasi jeder der vier Millionen Sachsen gefragt werden, ob er unterschreibt und bereit sein, auf einem Formular zu unterschreiben, das seiner Gemeinde zur Beglaubigung vorgelegt wird. Viele Bürger haben angesichts des gesellschaftlichen Klimas Angst, solche Vorschläge zu unterschreiben. Und: Ohne Förderer mit Millionenbetrag, mit denen sich eine regelrechte Armee an Unterschriftensammlern finanzieren lässt (die Unterschriften müssen innerhalb von drei bis sechs Monaten gesammelt werden), sind 450.000 Unterschriften schlichtweg nicht zu schaffen.

- Mehrheit muss für Auflösung des Landtages stimmen
Wenn es – unrealistischerweise – gelingen würde, die Hürde von 450.000 Unterschriften zu erreichen und eine Volksabstimmung zu erwirken, müssten über 50 Prozent für eine Auflösung stimmen. Angesichts eines zu einer solchen Abstimmung mobilisierbaren Oppositionspotenzials, das in Sachsen etwa bei 30 bis 35 Prozent liegt, ist eine Mehrheit unwahrscheinlich. Natürlich könnte es sein, dass auch andere Akteure, z.B. aus parteipolitischen Gründen, eine Auflösung des Landtages begrüßen und das Begehren unterstützen. Angesichts der Anfeindungen, mit „Querdenkern“, „Rechtsextremisten“ oder sonst wem gemeinsame Sache zu machen, wäre dies aber auch eher unwahrscheinlich. Trotz allen Verlusten steht leider noch eine Mehrheit derjenigen, die zu einer Wahlurne gehen würden, hinter den Kartellparteien.

- Landtag auflösen? Dann gäbe es einfach Neuwahlen
Wenn es tatsächlich gelingen würde, eine solche Volksabstimmung zu gewinnen, würde der Landtag aufgelöst und es würde eine Neuwahl stattfinden. Dass sich – die Bundestagswahl hat es gezeigt – dadurch nennenswert etwas ändern würde, ist unwahrscheinlich. Die CDU würde in Sachsen derzeit wohl viel verlieren, die SPD etwas gewinnen und die Oppositionsparteien irgendwo bei 25 bis 35 Prozent landen, zusammengerechnet. An den politischen Entscheidungsvorgängen und der Regierung würde es wohl nichts ändern. Und dafür ist die Energie, die in ein solches Mammutprojekt investiert werden muss, wahrscheinlich unverhältnismäßig. Die lässt sich auch in viele andere Projekte investieren, die langfristig dafür sorgen, dass denjenigen, die mit einem solchen Volksentscheid abgewählt werden sollen, der Nährboden entzogen wird. Und im Zweifel ist jede Landtagswahl eine Volksabstimmung über die Abwahl des Landtages.

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Bellizistenhammer
Annett von Schwarzbach
Das Volk von Deutschland sollte erkennen, dass es seit 2014 eine Verfassunggebende Versammlung gibt mit einer super Übergangsordnung und einer Perspektive einer wirklichen Souveränität. Www.deutschland276.de
Ja. Und dann stimmen die Linken und Grünen für ein linke und grüne Verfassung ab. Die Gefahr ist real, von Autoverbot bis Kinderhochzeiten Islam...
Einen neuen Parallellandtag in Volksabstimmung bilden. Ohne auf Parteienzugehörigkeit zu achten. Nur der Mensch zählt.
Uwe Berger
FG GL
Wir haben keine Verfassung sondern ein von den Besatzungsmächten auferlegtes Grundgesetz. Genau, erstmal Geschichte lernen. Für alles andere muss man erstmal die Besatzungsmacht loswerden.
Haben Sie überhaupt meinen Post durchgelesen? Scheinbar nicht, weil Sie jetzt mit irgendeinem GG ohne Geltungsbereich ankommen.
Mascha
Dieses Grundgesetz hat allerdings keinerlei Geltungsbereich.
Genau richtig. Deshalb ist alles illegal. Wie schafft man das Illegale ab? Genau da sind wir wieder, durch eine VV nach dem übergeordneten Völkerrecht.
Petra Bauer
Mache ich sofort mit!!!!!
Evi
Einen neuen Parallellandtag in Volksabstimmung bilden. Ohne auf Parteienzugehörigkeit zu achten. Nur der Mensch zählt.
Und abwenden, nicht mitmachen, diese Landesregierung austrocknen lassen, Geldentzug, neu organisieren.
Bellizistenhammer
Dankeschön an die Freien Sachsen, für die ausführliche und schlüssige Erklärung!

Es hilft alles nichts, wir müssen den steinigen Weg des Marathons gehen. Stück für Stück die Bürger aufklären und zur Eigenverantwortung leiten.
Mascha
Es gibt eine Verfassung, wir brauchen keine VV.
Nein, es gibt keine Verfassung sondern ein von den Besatzungsmächten auferlegtes GG, sonst hätte man das GG längst in Verfassung umbenannt wenn es vergleichbar wäre.
Bellizistenhammer
FG GL
Nein, es gibt keine Verfassung sondern ein von den Besatzungsmächten auferlegtes GG, sonst hätte man das GG längst in Verfassung umbenannt wenn es vergleichbar wäre.
Das ist allerdings kein Argument. Eine Verfassung muss nicht Verfassung heißen. Es gibt mehr als 20 Länder, die ihre Verfassung Grundgesetz nennen.

Und es gibt eine Menge Länder, die haben gar keine (!) Verfassung oder Grundgesetz als Verfassung. Großbritannien und Kanada zum Beispiel haben keine Verfassung.
Bellizistenhammer
Das ist allerdings kein Argument. Eine Verfassung muss nicht Verfassung heißen. Es gibt mehr als 20 Länder, die ihre Verfassung Grundgesetz nennen. Und es gibt eine Menge Länder, die haben gar keine (!) Verfassung oder Grundgesetz als Verfassung. Großbritannien und Kanada zum Beispiel haben keine Verfassung.
Es gibt leider (nach Vökerrecht) auch sehr wenige souveräne Staaten. Das ist der Grund. Wenn Verfassung und GG das gleiche ist, weshalb gibt es diese Unterschiede? Eine Verfassung wird ausschliesslich vom Verfassungsvolk beschlossen und in Kraft gesetzt. Und ein GG na von wem?
Thomas Linkert
Es ist machbar, Herr und Frau Nachbar !
Volker
In Bayern wurde die 450000 marke geschafft...die 1 Mio werden wir auch schaffen...;-) die Hoffnung stribt zuletzt. Und wenn man die momentane Gegenwhr der Bay. Regierung betrachtet...Haben sie gewaltig mores !!!!
Roland Hieckmann
Bin dabei!
Was ich seltsam finde ist, der Sächsische Landtag ist ein eigenständiges Unternehmen ...wieso konfrontiert ihr uns mit Antworten aus einem Unternehmen....man wird doch heute wohl ein Unternehmen außer Kraft setzen können....ich frage mich wo die sich an Gesetze halten....wir können auch gerne warten bis sie uns komplett umbringen....
FG GL
Nein, es gibt keine Verfassung sondern ein von den Besatzungsmächten auferlegtes GG, sonst hätte man das GG längst in Verfassung umbenannt wenn es vergleichbar wäre.
Ich meine nicht das Grundgesetz, das hat keine Gültigkeit. Es gibt, wie Uwe Berger oben schon schrieb, eine gültige Verfassung seit 1871.
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