Zur Erinnerung: Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) § 6 Völkermord (1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, 1. ein Mitglied der Gruppe tötet, 2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt, 3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, 4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen, 5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Die "normalen" Gerichte sind dafür nicht zuständig! Ein nationaler Staatsanwalt kann diese Verfahren nicht unter den Tisch fegen, weil ebenfalls nicht zuständig, aber es ist eine Straftat gegen das VStGB, wenn er die Sache nicht an die zuständige Stelle weiterleitet. Strafe: im Normalfall lebenslänglich!!!
Christian Proborder
"Mister Black Rock"... Wer dem Typen und der Union noch glaubt, ist verloren!
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Richter Harry
Lach mich Tot mit dem Komiker seine Partei hat die ganze scheiße angefangen dieser Heuchler und Lügner 🥶👊🏼💪
K. B.
Wixlappen, ich wähle klar die AfD. Das ist die einzige Partei der ich noch zutraue in Deutschland was zu verändern. Alle anderen sind Einheitsparteien. Der Wixlappen braucht sich überhaupt nicht vor zu tun das seine Partei was wegen der Migration getan hätte. Dank Merkel und der CDU haben wir doch die Probleme hier... Wir schaffen das...
Richard
Diese Karnevalsfigur hat gar nichts erreicht. Nur durch den Druck des Volkes in Form der AfD wurden die Themen Grenzsicherung und Abschiebung in den Vordergrund gerückt. Falls es eine Zusammenarbeit der Basiskräfte AfD/CDU jemals geben wird, sollte eine der Bedingungen sein, dass dieser Schmierlappen sofort aus der CDU entfernt wird
LG und alles Gute.
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 6 Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Die "normalen" Gerichte sind dafür nicht zuständig! Ein nationaler Staatsanwalt kann diese Verfahren nicht unter den Tisch fegen, weil ebenfalls nicht zuständig, aber es ist eine Straftat gegen das VStGB, wenn er die Sache nicht an die zuständige Stelle weiterleitet.
Strafe: im Normalfall lebenslänglich!!!
Er sollte kein Politiker sein, jedenfalls nicht in Deutschland.