Ja, bin gerade bei Janich darauf gestoßen UND auf diese Aussage, Zitat: "Die LSE und die THE beschreiben Baerbock als „law graduate of the University of Hamburg”. https://t.me/oliverjanich/60848
Obwohl ich es durchaus für möglich halte, dass die LSE Baerbocks Vordiplom in Kombination ihres Wahlpflichtfachs "öffentliches Recht" im angefangenen Haupststudium als Zugangsvoraussetzung anerkannt haben könnte... Dass die Sache stinkt, müsste in Anbetracht ihrer fachübergreifenden Wissensentgleisungen in jedem aufkeimen.
Der Danisch hat auf seinem Blog gerade wieder relativ viel dazu ausgegraben.
"Die LSE und die THE beschreiben Baerbock als „law graduate of the University of Hamburg”.
https://t.me/oliverjanich/60848
Obwohl ich es durchaus für möglich halte, dass die LSE Baerbocks Vordiplom in Kombination ihres Wahlpflichtfachs "öffentliches Recht" im angefangenen Haupststudium als Zugangsvoraussetzung anerkannt haben könnte...
Dass die Sache stinkt, müsste in Anbetracht ihrer fachübergreifenden Wissensentgleisungen in jedem aufkeimen.