Droht der nächste Ausnahmezustand in Zittau? Will die Polizei den Montagsspaziergang verhindern? Das geht zumindest aus einer Pressemitteilung hervor, in der die Kretschmer-Polizei angekündigt, keine "Versammlungen" zulassen zu wollen, die als Aufzug über den Ring führen.
Siehe hierzu:
https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2021_80279.htmDabei ist bereits schon fraglich, ob das zufällige Spazieren von Bürgern ohne Versammlungshilfsmittel überhaupt eine Versammlung ist oder die Behörde vielmehr einen Vorwand sucht, neue Schikanen zu rechtfertigen. Unabhängig davon ist das Vorgehen aber vor allem eines: Unverhälitnsmäßig und die Freiheit der Bürger unterdrückend! Zum Glück sind die Zittauer freiheitsliebende Menschen, die eine passende Antwort parat haben werden!
FREIE SACHSEN:
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1. Es wird daran festgehalten (vgl. z.B. BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 ), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945
überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.
Die BRD ist nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat “Deutsches Reich”, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings “teilidentisch”.
(Bundesverfassungsgericht 1973, Vorsitz: Prof. Jutta Limbach)