Ach, sieh an: Das OVG hat eine Verfügung der Kretschmer-Regierung als rechtswidrig eingestuft. Leider nur mit einem Jahr Verspätung und wenig Nutzen für die Bürger.
Konkret hat das Gericht festgestellt, dass MP Kretschmer und sein Regime die sächsischen Bürger durch das Verbot von Sport und Bewegung im Freien rechtswidrig eingesperrt haben. Unter normalen Umständen müsste Kretschmer für dieses Verhalten, das an Freiheitsberaubung grenzt, zurücktreten - das wird er natürlich nicht.
Siehe hierzu:
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/corona-virus-sachsen-ticker-donnerstag-zweiundzwanzigster-april-100.htmlDer Beschluss ist brisant: Aus dem Zeitraum der Verfügung vom 30. März 2020 gibt es noch hunderte OWi-Verfahren. Diese dürften jetzt vor Gericht zusammenbrechen, ähnliche Fälle gibt es bereits bei rückwirkend aufgehobenen Verfügungen in Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das zeigt: Widerstand ist wichtig, nehmt keinen Bescheid ohne Widerspruch hin!
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SEHR SPANNEND, SICH DAS MAL ZU VERINNERLICHEN .
Doofheit gehört auch bestraft.