Einen Hinweis, den wir gerne weitergeben: Das OVG hat das Demoverbot für Leipzig - mal wieder - bestätigt und 2000 Polizisten, z.T. wieder aus anderen Ländern herangekarrt, haben die Stadt bereits abgeriegelt. Aber warum auf eine vorgefertigte Situation, auf die sich die Behörden intensiv vorbereitet haben, einlassen, um OWi-Anzeigen zu sammeln? Es gibt eine Alternative: Aus Leipzig wird heute Halle!

FREIE SACHSEN: http://t.me/freiesachsen

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Andreas Schwarz
BREAKING+++ In den Niederlanden gehen bereits die Polizisten auf die Straße, um gegen die Corona-Show zu protestieren. Im Vereinigten Wirtschaftsgebiet werden Rentner von der Polzei verprügelt!
https://snanews.de/20210410/utrecht-gegen-corona-beschraenkungen-1639779.html
Andreas Schwarz
Birgit K
Genau aus diesem Grund werden ja die "Kollegen" aus anderen Bundesländern hergekarrt... Da ist dann sichergestellt, dass sie keinem Bekannten den Kopf einschlagen und schon können sie drauflos prügeln. 🤨
Nur gut, dass es "nur" die "Kollegen" aus den anderen Bundesländern sind; es könnte auch EROGENDFOR sein, die gehorchen dann dem "Vertrag von Lissabon"!
4 wasserwerfer in Halle gerade bei einer Demonstration für die Freiheit und Rechte der Kinder.
Das muss ne Demokratie sein hier.🤔
Bernd. S.
Diesen Beschluß sollten alle Eltern ausdrucken und den Lehrern, Direktoren geben und sich bestätigen.lassen dass der Lehrer es bekommen hat.

Sollte der Lehrer dann immer noch auf Maske und Test bestehen, würde ich diesen anzeigen
Andreas
Anmelden und wo ganz anderst hingehen ...
Andreas Schwarz
Christian
Bin ja kein Jurist...aber nach der Bereinigung einiger Gesetze 2006 bis 2010 durch die Alliierten, ist das OwiG denke ich nicht mehr gültig. Einführungsgesetz und somit Gültigkeitsbereich, gestrichen. Gilt für andere Gesetze auch. Sollten sich ehrliche Juristen Mal damit beschäftigen.
Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom
29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:
„…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten:
Das Einführungsgesetz zum Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt
geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“
Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?

Richtig! Der Geltungsbereich. Und Gesetze ohne klar definierten Geltungsbereich sind nun mal NICHTIG! (Muss aber die Politikerdarsteller nicht interessieren.)
Bernd. S.
Henry Woidniok
Ich kann mich gar nicht mehr erinnern, wie war das eigentlich 1989 , haben wir da eigentlich die Demos angemeldet 🤔🤔🤔? 🤣🤣🤣
Klar, wir haben an Mielke ein Liebesbrief geschickt …

Deswegen hatte der doch alle Menschen lieb …
Deutschland wird in seine Bestandteile zerlegt,soooo ist der Plan!!!! Es lebe das Königreich Sachsen und alle frei Denkenden sind gerne eingeladen!!!Für ein starkes neues Land!!
Bernd. S.
‼️👉🏽Sensationsurteil aus Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler
April 10, 2021
22614
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Am 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar beschlossen, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, ihnen AHA-Mindestabstände aufzuerlegen und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hat das Gericht bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten ist.

👉🏾Erstmalig ist nun vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben worden hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anit-Corona-Massnahmen. Als Gutachterinnen waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.

Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes “Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB”, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte. Sie hatte argumentiert, ihre Kinder würden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe. Dadurch würden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt.

Die Verfahren nach § 1666 BGB können von Amts wegen eingeleitet werden sowohl auf Anregung einer beliebigen Person oder auch ohne eine solche, wenn das Gericht aus Gründen des Kindeswohls, § 1697a BGB, ein Einschreiten für geboten hält.

Der Richter führt aus: “Eine solche Gefährdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender„Gegenstände“)…

👉🏾Der Richter stellt fest: “Die Kinder werden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt und in ihren Rechten verletzt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.”


Er stellt klar: “Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass nicht die Beteiligten die Verfassungswidrigkeit der Eingriffe in ihre Rechte zu begründen hätten, sondern umgekehrt der Freistaat Thüringen, der mit seinen landesrechtlichen Vorschriften in die Rechte der Beteiligten eingreift, mit der gebotenen wissenschaftlichen Evidenz beweisen müsste, dass die von ihm vorgeschriebenen Maßnahmen dazu geeignet sind, die angestrebten Zwecke zu erreichen, und dass sie ggfls. verhältnismäßig sind. Das ist bisher nicht ansatzweise geschehen.”
👉🏾Die Masken sind nicht nur nutzlos, sie sind auch gefährlich, urteilt das Gericht:Die geänderten Einlassungen der Politik zu Masken, erst Stoffmasken in 2020, dann seit Anfang 2021 entweder OP-Masken oder FFP2-Masken, lassen jede klare Linie vermissen. Auch wenn OP-Masken und FFP-Masken beides medizinische Masken sind, haben sie unterschiedliche Funktionen und sind deshalb nicht austauschbar. Entweder hat die Politik, die diese Entscheidungen getroffen hat, selbst nicht verstanden, wozu welcher Maskentyp sich prinzipiell eignet, oder es kommt ihr darauf nicht an, sondern nur auf den symbolischen Wert der Maske. Die Masken-Entscheidungen der Politik sind aus der fachlichen Sicht der Gutachterin nicht nachvollziehbar und schonend ausgedrückt als unplausibel zu bezeichnen.
Rosalie Gretchen
Kann nicht stimmen. Hab eben die Aktuelle Kamera geschaut und da kam nichts darüber.
Diese OVG-Entscheidungen werden so getroffen, nachdem die Richter ausgetauscht wurden.
Michael
Ignoriert den „Kabuto“, er kann sich ein anderes Forum suchen. 21 Krankenhäuser sind in D geschlossen worden. Der kann nicht denken. Habe den Admin geschrieben er soll ihn sperren.
Michael
Gert vergiß den Typ. Der begreift das nicht, der will nicht diskutieren sondern stören. Ich habe Admin geschrieben er soll ihn sperren.
Michael
Verpiß Dich hier. Wir wollen mit Dir nicht rumlabern.