"Im Saarland müssen Beifahrer künftig unter einer bestimmten Bedingung eine Mund-Nasen-Bedeckung im Auto tragen. Das geht aus der neuen Corona-Rechtsverordnung vor, die die Regierung am 16. Februar 2021 beschlossen hat."

"Demnach ist das Tragen einer Maske Pflicht, wenn eine Person bei einem anderen Haushalt mitfährt. Heißt konkret: Fahren zwei Menschen aus zwei unterschiedlichen Haushalten zusammen in einem Auto, muss der Beifahrende Mund und Nase bedecken. Fahrer sind von der Maskenpflicht ausgenommen."

"Stoffmasken sind dabei nicht erlaubt. Die Rechtsverordnung sieht explizit vor, dass es sich um medizinische Masken handeln muss."

"Im Auto gelten selbstverständlich auch die üblichen Kontaktregeln. Der Mindestabstandvon 1,5 Metern sollte - wenn möglich - eingehalten werden. Außerdem darf im Privaten und in der Öffentlichkeit eine Person aus einem Hausstand maximal mit einer weiteren nicht in diesem Haushalt lebenden Person zusammenfahren."

archive.is/bwOh9

t.me/SandraGabriel269

1 comment

Und dann bald nur noch ohne 😎 und Mütze.... weil... sonst Einnahmeverluste bei den Blitzern. Deutschland Gagaland.
https://archive.is/t6iJj