1. Die Auswahl ändert sich nicht, da der Nachfolger ebenfalls nur eine Verwaltung ist. 2. Wer darf denn überhaupt wählen? § 12 Bundeswahlgesetz + Art. 116 GG Ich kenne keinen der diese Bedingungen erfüllt. Nichts glauben, alles prüfen, selber denken.
Björn Steiger
Lieber Tim, Du wirst in den letzten Tagen absolut offensiv! Danke dafür, denn "das Fass ist am überlaufen"... Sprichst mir aus der Seele! 👍👍👍
1. Die Auswahl ändert sich nicht, da der Nachfolger ebenfalls nur eine Verwaltung ist. 2. Wer darf denn überhaupt wählen? § 12 Bundeswahlgesetz + Art. 116 GG Ich kenne keinen der diese Bedingungen erfüllt. Nichts glauben, alles prüfen, selber denken.
Ansonsten völlig richtig..Deine Aussage.👍🏼
Empathielose,Anti Nationale…WEG!!!
"Ich bin nicht im Krieg mit Russland".
Keine Messer, Macheten oder Schwerter, sondern der Gürtel ist jetzt die erste Wahl.
Hat natürlich den Vorteil, dass in der Messerverbotszone das Werkzeug nicht beschlagnahmt wird.