Oster-Gottesdienste bleiben wegen der Corona-Pandemie in Hessen verboten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es am Karfreitag nach dem Eilantrag eines gläubigen Katholiken ab, die hessische Verordnung mit dem Verbot von Zusammenkünften in Kirchen vorläufig außer Kraft zu setzen. Oster-Gottesdienste mit sehr vielen Menschen würden die Ansteckungsgefahr erheblich erhöhen, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Die Richter sprechen aber auch von einem "überaus schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit". Das Verbot müsse bei jeder Verlängerung der zunächst bis 19. April befristeten Verordnung streng darauf geprüft werden, ob eine Lockerung unter Auflagen möglich sei. (Az. 1 BvQ 28/20)
14 comments
Ma
Klar können die so urteilen. Christen starten heutzutage auch keinen Kreuzzug mehr wenn denen was nicht passt. Bei der Religion des Friedens siehts da schon anders aus. Die wissen ja auch wo das Haus des Richters wohnt.
Impfbanause
Christen dürfen zwar überall ehrenamtlich helfen, aber nicht gemeinsam beten!
Dieses Land , Shithole , habe ich schon längst aufgegeben. Kein Volk , keine Ehre , kein Glaube. Mutti macht das Licht hier aus.
Frank
Jawohl, wie inzwischen schon oft vermutet wurde, werden die Lockerungen nach dem 19. April, somit noch pünktlich zum Beginn des Ramadan am 23., kommen. Die absolute Totalkapitulation!
GEHT AUF DIE KNIE VOR DEM KANAKEN....!!!! HAHAHAHA
WEF = World Euthanasia Fucktards
Nicht, dass mich das persönlic (be-)treffen würde, aber die Sandnescher dürfen ihrem Scheitan mit viel Gejaule huldigen? Religionsfreiheit nur für die Herrenmenschenmusels? Wir sind ein christliches Abendland und kein frauensteinigendes, kulturell unterentwickeltes Morgenland.
Iwanka Kraewa
Und wo sind die Strenggläubige sich dagegen zu wehren? Und die Priester und Pfarrer? 👹
Daraus: "Diözese Rottenburg-Stuttgart Keine öffentlichen Gottesdienste bis 15. Juni, Mitteilung vom 3. April 2020
Die geltende Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft. Für diesen Zeitraum sind zunächst Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen im öffentlichen Raum und auch in Kirchen grundsätzlich untersagt."
Christen starten heutzutage auch keinen Kreuzzug mehr wenn denen was nicht passt.
Bei der Religion des Friedens siehts da schon anders aus.
Die wissen ja auch wo das Haus des Richters wohnt.
Mutti macht das Licht hier aus.
Die absolute Totalkapitulation!
https://www.drs.de/dossiers/corona.html
Daraus: "Diözese Rottenburg-Stuttgart
Keine öffentlichen Gottesdienste bis 15. Juni,
Mitteilung vom 3. April 2020
Die geltende Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft. Für diesen Zeitraum sind zunächst Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen im öffentlichen Raum und auch in Kirchen grundsätzlich untersagt."