Kreis Gütersloh (NRW) verhängt Ausgangssperre - am Montag tritt um 12 Uhr eine Ausgangssperre für den gesamten Kreis in Kraft.
"Ausgangssperre: Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist zwischen 22 und 5 Uhr nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe erlaubt. Dazu gehören die Fahrt zum Arzt oder zum Tierarzt. Auch dienstliche Fahrten sind außerhalb dieser Zeiten weiter erlaubt. ... Ausnahmen gibt es außerdem für die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. Wenn sich die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen nicht verschieben lässt oder ein Sterbender begleitet wird, ist eine Ausnahme ebenso möglich. Und dann darf auch nach 22 Uhr mit dem Hund Gassi gegangen werden. In der Verfügung läuft das unter „Handlungen zur Versorgung von Tieren“. Grundsätzlich gilt: Auf dem eigenen Grundstück darf man sich auch nachts draußen aufhalten.
Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte sind mit den Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Zusätzlich sind Treffen mit Angehörigen eines weiteren Hausstands möglich, solange dabei eine Gesamtzahl von fünf Personen nicht überschritten wird. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht. „Diese Beschränkung gilt ausdrücklich auch für Wohnungen“. Das heißt: Nicht mehr nur Treffen im öffentlichen Raum sind untersagt, sondern auch im privaten Bereich. Das gilt auch für Silvester.
Arbeitsplatz: Am Arbeitsplatz ist eine Alltagsmaske zu tragen. Zumindest dann, wenn mehr als eine Person im selben Raum arbeitet. Es könne auf eine Maske verzichtet werden, „wenn sichergestellt ist, dass ein dauerhafter Abstand von zwei Metern zwischen den Personen besteht und eine Stoßlüftung der Räumlichkeiten im Zeitabstand von 20 Minuten mit einer Dauer von 5 Minuten vorgenommen wird“. Eine Ausnahme gibt es für Kantinen. Für sie wird keine über die derzeit geltenden Regelungen hinausgehende Anordnung getroffen.
Gottesdienste: Die Kirchen – die meisten haben ihre Gottesdienste schon bis zum 10. Januar abgesagt – sollen die Kapazitäten in den Häusern weiter verringern. Nur noch 30 von 100 Plätzen sollen genutzt werden dürfen. Gottesdienste dürfen nicht länger als 45 Minuten dauern.
Fahrgemeinschaften: Bei Fahrten in privaten Fahrzeugen ist eine FFP2-Maske zu tragen, wenn Personen aus verschiedenen Haushalten anwesend sind. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Fahrer, die eine Brille tragen. Auch Kleinkinder sind ausgenommen. Jungen und Mädchen, die zur Schule gehen und unter 14 Jahre alt sind, müssen eine Alltagsmaske tragen.
Die neuen Regeln gelten zunächst bis zum 10. Januar. Der Kreis begründet die verschärften Maßnahmen mit dem Infektionsgeschehen, das weiter diffus sei. Die Zahl der Infizierten steige an. „Das beschleunigte Infektionsgeschehen hat das gesamte Kreisgebiet erfasst“. Auch die über die Weihnachtsfeiertage sinkende Inzidenz sei kein Indiz dafür, dass die Zahl der Infizierten rückläufig sei. „Die für den 27. Dezember ermittelte Wocheninzidenz (222,8) bildet das Infektionsgeschehen nicht vollständig ab. Denn die Reduzierung gegenüber der Wocheninzidenz von 290,5 am 24. Dezember ergibt sich vor allem aus der über die Weihnachtsfeiertage stark verringerten Zahl der Testungen“
"Zugleich sei festzustellen, dass immer mehr Altenheime und zunehmend Einrichtungen der Eingliederungshilfe betroffen seien. .... Die Kapazitäten der Intensivstationen seien angespannt und Behandlungen, die nicht im Zusammenhang mit Covid-19 stünden, eingeschränkt."
"Mit Blick auf die erweiterte Maskenpflicht und die Kontaktbeschränkungen schreibt der Kreis: „Immer dann, wenn Menschen aufeinandertreffen und sich austauschen, ist das Risiko einer Ansteckung besonders groß. Daher müssen Kontakte, die potenziell zu einer Infektion führen, zeitweise systematisch reduziert werden.“ Im Kreis Gütersloh seien private Kontakte ein Schwerpunkt des Infektionsgeschehens. Und zwar explizit abseits von Partys und Veranstaltungen."
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