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Aufmerksame Bürger vertreiben Plakatabreißer in Dresden!

Während die etablierten Medien Krokodilstränen vergießen, wie gefährdet angeblich das Personal der Establishment-Parteien sei, sind Straftaten gegen die politische Opposition in diesem Land seit Jahren an der Tagesordnung. Und auch im aktuellen Kommunalwahlkampf kommt es zu zahlosen Sachbeschädigungen. Im Dresdner Stadtteil Plauen beobachteten Bürger heute einen Mann, der am hellichten Tag versuchte, ein Wahlplakat der FREIEN SACHSEN zu zerstören. Sie schritten jedoch ein und beendeten damit diese Straftat, der ertappte Möchtegern-Plakatabreißer zog kleinlaut davon. Sehr schön, so geht Zivilcourage. Wer sich an unseren Plakaten vergreift, kann sich warm anziehen!

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50 comments

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Frank
Nicht verpixeln , sondern klare Bilder jeder soll wissen welches SPD Mitglied das war
Das wäre ein Verstoß im Sinne des StGB aber die Videoaufnahme zwecks Beweismaterial für eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung ist hingegen erlaubt, darf aber nicht von Privatpersonen veröffentlicht werden.
Vermutlich war der Vorfall mit dem SPD-Plakatierer sogar eine false flag..... Um Stimmung im Wahlkampf zu machen und den FS zu schaden.
Dieter H.
Falls die Straftat eindeutig erkennbar (ist wohl der Fall) ist "Festhalten bis die Polizei kommt" gestattet, nur bitte keine Selbstjustiz. Diese Leute sollten nicht einfach so davonkommen.
Er hätte diesen Assifa Troll solange festhalten sollen wie er die Polizei kontaktierte und die sagen dann schon wie er sich gegenüber der Tatperson weiter verhalten soll.
Mit einem Wahlgang hältst du dieses System am laufen und legitimierst es.
Dieser Antifatroll ist doch nur auf Sachbeschädigungtour unterwehs gewesen. Wer geht schon mit solch einem Speziawerkzeug spazieren und warum er nicht festgahlten wurde verstehe ich beim besten Willen nicht, zumal doch sicherlich mit der Polizei telefoniert wurde, oder?
Rene Gille
Strafanzeige stellen und den Bürger festhalten.....Ist das Recht bei einer Straftat
BRAVO! Doch nächstes Mal festhalten, Polizei rufen und Strafanzeige!
Dietmar Franke
Dann verklagt er die Jenigen die ihn festsetzen auf Freihheitsberaubung
Von daher hätte der Mann die Polizei befragen sollen wie er sich weiter gegenüber der Tatperson verhalten soll. Wenn die Tatperson sich der Dingefgestmachung wiedersetzt, müssen eben gewisse Festhaltaktionen angewendet werden, zumal wenn die Polizei dabei kontaktiert wird/wurde.
Außerdem waren esja zwei oder mehrere Leute, die diesen Täter bei seiner Tat und dem Festhalten und den daraus entstehenden Aktionen beweisen können.
Sehr gut. Gleiches Recht für alle!
Heiko Müller
Der Täter ist mit seiner Dummheit gestraft genug. Sicher ist er auch geimpft und wird bald ...
Frank
Dietmar Franke
Dann verklagt er die Jenigen die ihn festsetzen auf Freihheitsberaubung
Kann er machen, aber die Ursache setzt er - Sachbeschädigung. Darauf hat ein jeder das Recht ihn bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Wie das dann möglicherweise vor Gericht ausgeht bei unseren linken Coronagerichten... 🤷🏻
Chris B.
BRAVO! Doch nächstes Mal festhalten, Polizei rufen und Strafanzeige!
Zeitverschwendung. Das wissen Sie! Polizei und Justiz sind die Feinde der FS.
Am besten festhalten bis die Polizei eintrifft und als Denkzettel ihn noch eine mitgeben
Cäsar
Die übliche linksgrüne Vollidioten-Visage 🤮
wie ist sa rechtlich? soweit ich weiß darf man jemanden, der eine straftat begeht sowohl fotografieren als auch festhalten, bis die polizei da ist.
Erzgebirger
Der aufmerksame Bürger ist doch Herr Brück.
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