Einreiseverbot? Dann möge die US- Army bitte "Einmarschieren", gemäß dem nicht vorhandenen Friedensvertrag über den 2. Weltkrieg und den Saustall hier endlich aufräumen...
Das diese Mauermörderpartei in den Bundestag geholt wurde habe ich Schlag ins Gesicht, all derer die für die Freiheit in der DDR auf die Straße gegangen sind, empfunden. Damit wurde ein großer Erfolg zunichte gemacht, und die Untergrabung des Grundgesetzes begonnen!
Oh, der Besetzte verweigert dem Besatzer Zutritt zum Besatzungsgebiet... Das wird was geben!
XYZ
Ich fordere Redeverbot für Ramelow. Die USA mögen ihn außerdem auf die schwarze Liste (Einreiseverbot) setzen.
XYZ
"ZUM MORD AN CHARLIE KIRK: DIE STAATSANWÄLTE SIND JETZT GEFORDERT!
Liebe Community,
Was ich an widerwärtigen Kommentaren zur Ermordung von Charlie Kirk in den letzten Tagen lesen musste, erfüllt mich nicht nur mit Abscheu, sondern fordert mich auch als Jurist heraus.
Wenn es nämlich dem deutschen Staat mit dem Kampf gegen Hassrede ernst ist, haben jetzt die Staatsanwälte in diesem Land alle Hände voll zu tun. Denn die unverhohlene Freude über diesen Mord, die im Äußerungen wie "Guter Schuss", "Tod eines Brandstifters" oder "Der gerechte Tod des Charlie Kirk" (die Liste ließe sich endlos fortsetzen) zum Ausdruck kommt, ist strafrechtlich unter den folgenden Gesichtspunkten relevant:
1. § 189 StGB: Es handelt sich bei solchen Äußerungen glasklar um die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Das gilt nicht nur für jene, die den Mord an ihm billigen, sondern auch für jene, die - wie jüngst Elmar Theveßen - Charlie Kirk Äußerungen in den Mund legen, die er nie von sich gegeben hat.
2. § 140 Nr. 2 i. V. m. § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB: Es handelt sich um die Billigung einer Straftat, nämlich eines Mordes (§ 211 StGB); denn der Anschlag von Utah erfüllte mindestens das Mordmerkmal der Heimtücke. Diese Billigung geschieht, soweit sie sich in Social-Media-Postings äußert, öffentlich und ist geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Denn wenn die Ermordung des politischen Gegners als Mittel der politischen Auseinandersetzung salonfähig wird, heißt das nichts Geringeres, als dass wir am Rande eines Bürgerkriegs stehen.
Und genau deshalb ist jetzt das entschlossene Einschreiten der deutschen Ermittlungsbehörden gefragt. Im demokratischen Diskurs ist kein Platz für Gewalt. Und auch kein Platz für die Billigung von Gewalt. Und zwar egal gegen wen sich diese Gewalt richtet.
Was die "Meldestellen" anbelangt, so wird sich jetzt zeigen, ob es ihnen wirklich darum geht, Hassrede zu bekämpfen, oder ob sie nur einseitig dafür eingesetzt werden, Regierungskritiker zu verfolgen. In meinen Augen gehören diese Meldestellen sowieso ersatzlos abgeschafft. Denn das systematische Aufspüren von Äußerungsstraftaten ist eine genuin hoheitliche Aufgabe, die genauso wenig privatisiert werden darf wie z.B. die öffentliche Parkraumüberwachung (siehe zu Letzterer OLG Frankfurt vom 3.1.2020 - 2 Ss-Owi 963/18).
Die USA Botschaft macht Druck,
Liebe Community,
Was ich an widerwärtigen Kommentaren zur Ermordung von Charlie Kirk in den letzten Tagen lesen musste, erfüllt mich nicht nur mit Abscheu, sondern fordert mich auch als Jurist heraus.
Wenn es nämlich dem deutschen Staat mit dem Kampf gegen Hassrede ernst ist, haben jetzt die Staatsanwälte in diesem Land alle Hände voll zu tun. Denn die unverhohlene Freude über diesen Mord, die im Äußerungen wie "Guter Schuss", "Tod eines Brandstifters" oder "Der gerechte Tod des Charlie Kirk" (die Liste ließe sich endlos fortsetzen) zum Ausdruck kommt, ist strafrechtlich unter den folgenden Gesichtspunkten relevant:
1. § 189 StGB: Es handelt sich bei solchen Äußerungen glasklar um die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Das gilt nicht nur für jene, die den Mord an ihm billigen, sondern auch für jene, die - wie jüngst Elmar Theveßen - Charlie Kirk Äußerungen in den Mund legen, die er nie von sich gegeben hat.
2. § 140 Nr. 2 i. V. m. § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB: Es handelt sich um die Billigung einer Straftat, nämlich eines Mordes (§ 211 StGB); denn der Anschlag von Utah erfüllte mindestens das Mordmerkmal der Heimtücke. Diese Billigung geschieht, soweit sie sich in Social-Media-Postings äußert, öffentlich und ist geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Denn wenn die Ermordung des politischen Gegners als Mittel der politischen Auseinandersetzung salonfähig wird, heißt das nichts Geringeres, als dass wir am Rande eines Bürgerkriegs stehen.
Und genau deshalb ist jetzt das entschlossene Einschreiten der deutschen Ermittlungsbehörden gefragt. Im demokratischen Diskurs ist kein Platz für Gewalt. Und auch kein Platz für die Billigung von Gewalt. Und zwar egal gegen wen sich diese Gewalt richtet.
Was die "Meldestellen" anbelangt, so wird sich jetzt zeigen, ob es ihnen wirklich darum geht, Hassrede zu bekämpfen, oder ob sie nur einseitig dafür eingesetzt werden, Regierungskritiker zu verfolgen. In meinen Augen gehören diese Meldestellen sowieso ersatzlos abgeschafft. Denn das systematische Aufspüren von Äußerungsstraftaten ist eine genuin hoheitliche Aufgabe, die genauso wenig privatisiert werden darf wie z.B. die öffentliche Parkraumüberwachung (siehe zu Letzterer OLG Frankfurt vom 3.1.2020 - 2 Ss-Owi 963/18).
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab"
https://t.me/MartinSchwab/646