Gegen den Faschismus!
„Dresden 12.12.2020
Die Bundespolizei führt eine Maßnahme ohne eine Rechtsgrundlage zu benennen durch. Eine Frau G. (Name wird am Ende gesagt) beruft sich auf eine Allgemeinverfügung für Sachsen welche erst 14.12.2020 in Kraft tritt.
Das ist Faschismus und Willkür pur!“
Quelle:
https://t.me/videodump1/16968
Davon abgesehen sind wir gerade schnurstracks unterwegs in den "Hygiene-Faschismus" (oder auch "Corona-Faschismus").
Hier wäre allerdings als Erstes zu klären, ob die Bundespolizei überhaupt örtlich und sachlich zuständig ist - immerhin behauptet Frau G., eine Allgemeinverfügung durchzusetzen, doch das ist gar nicht ihre Aufgabe sondern die der Landespolizei. Oder ist diese so hoffnungslos überfordert, dass sie ihre Aufgaben nicht wahrnehmen kann?
Nicht zu vergessen ist der Umstand, dass alle Reisenden den Schutz des Art. 8 GG schon bei der Anreise zur genehmigten Demonstration genießen. Die Identitätsfeststellung ist eine einschüchternde Maßnahme und somit ein widerrechtlicher Eingriff in das Versammlungsrecht. Ich würde mich an Stelle von Frau G. schonmal warm anziehen - nicht nur wegen der Witterung.
Edit: Im zweiten Video stellt Frau G. fest, dass die Versammlung verboten wurde. Damit fällt der Schutz des Art. 8 GG weg, was nicht heißt dass die Identitätsfeststellung verhältnismäßig ist. Möglicherweise ja, vielleicht nein. Ich würde jede Aussage zum Ziel meiner Reise verweigern. Nur, weil Alle in einem Bus sitzen, bedeutet es nicht, dass Alle zur selben Demo wollen.