Bundeswehrwerbung an eure Kinder? Jetzt der Datenweitergabe widersprechen! (
Mit unserer Anleitung)
Nach unseren Veröffentlichungen, wie aggressiv die Bundeswehr mit flächendeckend Anschreiben an junge Menschen um Nachwuchs wirkt, haben sich zahlreiche besorgte Eltern bei uns gemeldet und gefragt, ob sie dagegen etwas unternehmen können. Und die Antwort ist einfach: Ja. Es gibt die Möglichkeit, der Datenweitergabe bereits frühzeitig zu widersprechen. Sowohl für Eltern, als auch für den betroffenen Jugendlichen selber.
Wir haben dazu einen Muster-Widerspruch formuliert, der natürlich auf den jeweiligen Einzelfall angepasst werden kann:Absender (
Name, Anschrift)
An:
Stadt / Gemeinde XY (
Kommune am Wohnsitz)
Betreff: Widerspruch gegen DatenweitergabeSehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich als Elternteil für mein minderjähriges Kind (
Name, Anschrift ergänzen) gemäß § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) der regelmäßigen Datenübermittlung. Insbesondere widerspreche ich einer Übermittlung gemäß § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Widerspruches.
Mit freundlichen Grüßen,
(
Name / Unterschrift)
FREIE SACHSEN: Wir sind Sachsens größte Bürgerbewegung. Folgt uns für alle Informationen & rechtliche Hilfestellungen bei Telegram!
http://t.me/freiesachsen
Damit hat sich auch die Bundeswehrwerbung erledigt.
...und der Datenverkauf, GEZ...
Viel Sinnvoller.
R. Kennedy jr. hat recht
Nie wieder Krieg !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
https://serviceportal.hannover-stadt.de/buergerservice/dienstleistungen/widerspruch-gegen-datenuebermittlungen-900000018-0.html?myMedium=1
aber hilft das wirklich auch gegen abGEZockt werden ?
ich lehne den Laden aus Gewissensgründen ab.
...Zahlendreher im Betreff oder 1 Cent zu viel im Dauerauftrag bringt den Laden zum Stillstand, wenn es viele machen. Das wäre schlecht, deswegen immer auf korrekte Ausführung achten oder lieber SEPA-Mandat.
Ansonsten haben die Rechtsbereinigungsgesetze ab 2005 so ziemlich alles außer Kraft gesetzt. Es gibt für nichts mehr eine Rechtsgrundlage. Das müsste mal jemand durchziehen.
Art.23 GG gilt auch nicht mehr,
wahrscheinlich gilt in den Vereinigten Wirtschaftsgebieten nur noch SHAEF
Die Formulare findet man bei jeder Stadt/Gemeinde auf der Homepage.
Muss man halt nur mal „selber denken“ und „selbst agieren“, statt sich von den geistFreien Sachsen alles vorkauen zu lassen.
Das Problem liegt ganz wo anders.
Damit wird gar nichts erreicht.
Datenweitergabe untersagen ist eine Einlassung.
Eine Einlassung willst du nicht geben, daraus wird hinter deinem Rücken eine Freiwilligkeit abgeleitet...