"Im Gesundheitsausschuss wurde am 9.9.2020 unter Ausschluss der Öffentlichkeit darüber getagt, ob die epidemische Lage von nationaler Tragweite noch angemessen ist."
“Der Rechtsexperte Prof. Dr. Thorsten Kingreen [er sprach im Namen der “überwiegenden Mehrheit im rechtlichen Schrifttum”] räumte ein, die zuletzt wieder steigenden Fallzahlen seien besorgniserregend, gleichwohl könne von einer systemischen Gefahr nicht mehr gesprochen werden. Die Feststellung der epidemischen Notlage löse zudem ein verfassungsrechtlich hochgradig problematisches Ausnahmerecht aus. Die Ermächtigung des BMG, in Rechtsverordnungen Ausnahmen und Abweichungen von nicht näher eingegrenzten Parlamentsgesetzen vorzusehen, sei verfassungswidrig, erklärte Kingreen.”
"Der Jurist sieht aktuell ein großes Problem der demokratischen Legitimation, denn die aktuelle Lage lässt im Unklaren, welche Rechtsordnung aktuell gültig ist – die Verfassung oder das Infektionsschutzgesetz. Beides ist nicht miteinander vereinbar."
archive.is/CLWOJ
Krankengesellschaft sprachen sich allerdings für eine Verlängerung der
epidemischen Lage von nationaler Tragweite aus."
Verfassungswidrig und trotzdem dagegen votiert. Sind die alle gekauft?
Auch der durch Horst Seehofer und seiner Angebeteten begangene Asylmissbrauch verstößt gegen EU-Verträge und gegen das Grundgesetz.
Fazit: Wir werden von Verfassungsfeinden regiert!