Und der Irrsinn nimmt seinen Lauf... 🥳 Der
GesundheitsExperte 😂 und Mann mit der Fliege
🤡 möchte den Lockdown wohl mindestens bis zur Übernahme durch China fortsetzen
⁉️Lauterbach fordert den unbefristeten Lockdown und das Erreichen einer Inzidenz von 25 auf 100.000 Einwohnern - einfach unglaublich was uns heutzutage in den Medien als Experten präsentiert wird.
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t.me/Wirsindvielmehr ♦️♦️♦️♦️♦️♦️♦️♦️
"Wollt Ihr den TOTALÄN LOCKDAUNNN????"
Zitat:
Notwendige Untersuchungen für die Annahme eines Krankheitsverdachts...
Zwingende rechtliche Voraussetzung für die Annahme eines Krankheitsverdachts i.S.d. § 2 Nr. 5 IfSG, §§ 28, 30 IfSG sind somit nach den klaren *Vorgaben der Robert-Koch-Instituts und der Weltgesundheitsorganisation* kumulativ die folgenden Bedingungen:
1. Vorliegen von typischen Symptomen der Covid19 Erkrankung
2. Persönliche ärztliche Untersuchung auf Symptome mit dem Corona-Virus
3. Anwendung eines PCR-Tests mit weniger als 25 Zyklen
4. Angabe des CT-Wertes durch das Labor
5. Nachweis eines vermehrungsfähigen Agens durch das Labor
6. Diagnostischer Ausschluss anderer Infektionen durch das Labor
Diese Nachweise und Untersuchungen muss das Labor dem Gesundheitsamt und auch dem Patienten in jedem einzelnen Fall der Absonderung vorlegen. Ein Verstoß hiergegen stellt sich zugleich als verfassungswidrig dar, da entsprechende Absonderungsanordnungen eine gravierende Freiheitsbeschränkung darstellen, die gesetzlich nur legitimiert ist, wenn sämtliche Voraussetzungen des IfSG erfüllt sind. Der diagnostische Ausschluss anderer Infektionen, etwa Grippe oder Rhinovirus, ist deshalb zwingend erforderlich, weil sich die Symptome sehr ähneln. Bei Grippe muss jedoch niemand in Quarantäne!
Beate Bahner (22.12.2020)
Fachanwältin für Medizinrecht
Mediatorin im Gesundheitswesen
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