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Hört genau hin!

👆👆👆Hab nachgeschaut... alle Verordnungen sind nicht unterzeichnet....

Eine Riesenverarsche, die nur die Medien aufrechterhalten...
Unterzeichnet wird die Urschrift einer Verordnung der Bundesregierung vom Bundeskanzler (oder Vertreter) und dem federführenden Mitglied der Bundesregierung oder seiner Vertretung, die Urschrift einer Verordnung eines Bundesministeriums von zuständigen Bundesminister oder seiner Vertretung. Die Verkündung wird bei Verordnungen der Bundesregierung durch das Bundeskanzleramt, bei Verordnungen eines Bundesministeriums durch dieses veranlasst, indem die unterzeichnete Urschrift der Schriftleitung des Bundesgesetzblatts oder des Bundesanzeigers zur Verkündung zugeleitet wird. In welchem dieser Verkündungsorgane die Verordnung verkündet wird, bestimmt § 76 GGO.
👆👆👆Eigentlich sollte alles unterzeichnet werden... aber.... IST ES NICHT!
@einmal_hin_alles_drin
@politische_bildersprueche
✨✨✨✨✨✨✨✨✨✨✨
🗞️Eltern für Aufklärung und Freiheit e.V.👫❤️👬
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3 comments

m.M.n ist es Quatsch. Die nachfolgende, konsolidierte Fassung benötigt keine Unterschrift. Die Erste ist entscheidend. Hier z.B. die von RLP: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/18._CoBelVO/AEnderungsVO/210331_18.CoBeLVO_AEndVO_1.pdf
Das ist wirklich Quatsch ❗❗❗ bitte nur Sachen teilen, die man geprüft hat, sonst macht man sich unglaubwürdig
Wieso ist es Quatsch? Bitte Quellen anfügen. Der Link oben ist nur eine Ergänzung. Keine Verordnung.