Eltern aufgepasst: Nach der neuesten Fassung der sog. “Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung” verlangt die Landesregierung von den Schülern regelmäßige Tests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV2. Der bayrische Verwaltungsgerichtshof ist der Auffassung, dass dies nicht rechtens ist. Daher empfehlen wir auch allen sächsischen Eltern dringend von unserem Musterschreiben und der beigefügten Haftungserklärung Gebrauch zu machen.
https://freie-sachsen.info/2021/musterbrief-haftungserklaerung-testpflicht/Damit ihr nichts verpasst, abonniert unseren Kanal:
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Eigentlich heißt es doch, ohne Symptome kein Test !!!???
Handelt doch mal eigenständig und last euch nicht alles Corsagen.