Hunderttausende Sachsen verweigern Grundsteuer-Erklärung: Wie umgehen mit den "Erinnerungen" des Finanzamtes?!

Weil sie nicht an der rechtlich fragwürdigen Neuberechnung der Grundsteuer mitarbeiten wollen, verweigern hunderttausende Sachsen die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung. Derzeit verschickt das Finanzamt maschinelle "Erinnerungsschreiben", in denen die Bürger aufgefordert werden, nun bitte endlich ihre Steuererklärung einzureichen. Tatsächlich dürfte es unwahrscheinlich sein, dass bei weiterer Weigerung Zwangsgelder verhängt werden, da eine sechsstellige Zahl an Steuererklärungs-Verweigerern nicht einfach abzuarbeiten ist.

Das Erinnerungsschreiben kann ignoriert werden. Sollte jedoch irgendwann ein Bescheid - das Finanzamt droht an, die Einnahmen zu schätzen - eintrudelt, sollte unverzüglich Einspruch eingelegt werden!

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35 comments

Ja, wie damit umgehen?
Wer den Dialog mit der Firma Finanzamt sucht:
1. Erstes Rückschreiben: 
Frage nach der rechtlichen Grundlage, auf die sich das Schreiben mit der Forderung bezieht. Die Erklärung in eindeutiger, allgemein verständlichen Form fordern. 

‼️Hinweis, bitte gut merken und entsprechend handeln: 
Sogenannte Amts- oder Bördenbriefe MÜSSEN handschriftlich und lesbar unterschrieben sein und mit einem Amtsstempel versehen sein…. alles leserlich. Damit wird die Haftbarkeit dokumentiert. ‼️

2. nach der ersten Antwort:
Der Versender muss für die aufgestellten Forderungen nachweisen, dass er für seine Forderung und deren Durchsetzung dazu eine Legitimation hat.

Das sind sogenannte hoheitliche Aufgaben, die nicht jede blonde Tippse im Land breitstreuen darf.

3. Oft hören die danach auf. Es gilt aber auch, nicht zu vergessen, dass die J-gesteuerten Institutionen unter Druck ihres Herren stehen, und nach jedem Cent ihre krummen Krallen ausstrecken.

4. wer es noch allein kann, oder sonst mit rechtlichem Beistand weitermachen:
Hinweis an die Behörde oder das Amt geben, das dass du mit dieser Firma FA gar keinen Vertrag hast, den du erfüllen musst.
Weitere Argumente:
- das sind alles Firmen,
- irgendwelche Gesetze sind ungültig, weil seit 1956, laut BVerfG, alle Wahlen ungültig sind. Wer nicht gewählt ist, kann auch keine Gesetze machen, und erst recht nicht durchsetzen.


Diese Vorgehensweise geht mit ALLEN sogenannten staatlichen Ämtern, Behörden, Verwaltungen, Gerichtsvollziehern, Richter an Gerichten, und was ihr euch noch alles denken könnt.

Das sind ALLES FIRMEN !!! Diese wurden 1990 ins Handelsrecht übertragen.

Hier sind die Firmen alle aufgezählt:
https://www.dnb.com/de-de/upik/
Hallo liebe Freie Sachsen , wie könnte ein Widerspruch aussehen , formuliert werden ? Können sie hierzu ein Vorschlag einstellen ?
Vielen Dank Fred
Hier sind die Firmen alle aufgezählt.

https://www.dnb.com/de-de/upik/
Lars Gehtdinixan
So ein wisch hab ich auch bekommen.. Quasi erstmal ignorieren? Das freche an dem Schreiben ist ja, dass man das auch älteren Menschen schickt, obwohl diese gar keine ahnung von Rechnern geschweige den internet haben. Und dafür soll ich als Bürger am Ende haften, wenn etwas nicht korrekt ist und dass obwohl das Finanzamt sämtliche Daten hat. Hier geht es doch nur um Haftungsausschluss und abwalzen der Arbeit auf den normalen Bürger! Und am Ende wird das abgepresste Geld doch eh an selenski, neubürger oder Waffen rausgeballert.. 🤮🤮🤮🤮
Werner
Wertgeschätzte Sachsen,
auch ich würde mich über eine erfolgreiche Formulierung eines Widerspruches betreffend der Grundsteuer-Erklärung freuen.
Danke!
Keinen Einspruch machen sondern Zurückweisung und Verfahrenseinstellung schreiben ! Die Schreiben vom Finanzamt sind nicht rechtskräftig unterschrieben, dort steht nur ,, Ihr Finanzamt ‚, wer haftet dafür ???
Um deine Meinung hat hier niemand gebeten. Geh dich wo anders wichtig machen
Wir haben das Erinnerungsschreiben auch bekommen, obwohl unsere Steuerberaterin für unsere Firma die Erklärung abgegeben hat. (Sie geht in Widerspruch, sobald der Bescheid kommt.) 
Ich denke, dass FA hat überhaupt keinen Überblick, wer abgegeben hat und wer nicht. Die sind völlig überfordert.
Wir legen ja nicht Einspruch bei der Grundsteuer ein, sondern beim Grundsteuermessbescheid, welcher die Grundlage für alle Grundsteuerbescheide bildet.
Und wir wollen „das“ Problem nicht lösen, ich wollte damit nur sagen, wie verpeilt das FA ist.
Ich habe bei Dir auch den Eindruck, dass du auf der falschen Seite stehst und ein Troll bist. Also troll Dich wo anders…
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