+ Rechtsanwalt Martin Kohlmann, Vorsitzender der FREIEN SACHSEN, beantwortet im Video zwei häufig gestellte Fragen zur Testpflicht an Schulen! +
1.) Was tun, wenn Schullleiter die Selbsttest-Bescheinigung über einen Zuhause durchgeführten Test nicht anerkennen?
2.) Welche Auswirkungen hat der Beschluss des AG Weimar?
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Abteilung für Familiensachen
Az.:
2 F 192/21
In der Familiensache
K.
- Betroffene
Verfahrensbeistand:
Rechtsanwalt T.
wegen Erörterung Kindeswohlgefährdung, § 157 FamFG, einstweilige Anordnung
ergeht am 13.04.2021 wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung folgender
Beschluss
1.
Die Schulleitung der Realschule in S. bestehend aus dem Schulleiter und der
stellvertretenden Schulleiterin, wird angewiesen, es zu unterlassen gegenüber der
Betroffenen die Anordnung zu treffen, auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-
Bedeckung zu tragen.
2.
Der unter Ziff. 1 genannten Schulleitung wird verboten, aufgrund der unter Ziff. 1
getroffenen Anordnung gegenüber der Betroffenen Maßnahmen zu ergreifen, die
diese gegenüber den Mitschülern ungleich behandeln, beispielsweise das Kind
aufgrund der obigen Anordnung vom Klassenverband zu isolieren oder vom Unterricht
auszuschließen oder seinen Sitzplatz mit besonderen Vorrichtungen zu versehen.
3. Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet.
4. Kosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
5. Der Verfahrenswert wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
Darin ist keine Empfehlung enthalten, sein Kind tatsächlich selber zu testen - wir sind freie Menschen und können selber entscheiden! Wir schreiben keinem vor, diese Variante zu wählen, ebenso sollte niemand anderen die Zuhausebleib-Variante vorschreiben wollen!