„Was, wenn man … demonstrieren will? Das muss grundsätzlich möglich sein, meint das Bundesverfassungsgericht.“

„Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss deutlich gemacht, dass pauschale Verbote von Demonstrationen nicht verfassungskonform sind.“

„Im konkreten Fall hatte die Stadt Gießen zwei Versammlungen verboten .. "Gesundheit stärken statt Grundrechte schwächen - Schutz vor Viren, nicht vor Menschen" angemeldet worden waren. … Der Veranstalter gab an, dass die Zahl der Teilnehmer auf etwa 30 Personen begrenzt werde. Ein ausreichender Abstand zwischen den Teilnehmern werde gewährleistet.“

„Die Stadt verbot die Demonstrationen. Begründung: Nach der hessischen Corona-Verordnung seien Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören, generell verboten. Der Veranstalter legte Widerspruch ein. Dieser wurde vom hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. … Das Bundesverfassungsgericht hob diese Entscheidung nun auf.“

http://archive.is/MMwok#selection-1309.

2 comments

Aha. Das hört sich ja erst mal gut an.
Klaus Nelke
Man sollte von einem Bundesverfassungsgericht keine Entscheidung, sondern eine maßstäbliche Grundlage explizit für derartige Veranstaltungen erwarten. Die Aufhebung ist nur ein wenn und aber. Es gab mal Zeiten da hatten wir noch sowas wie Gewaltenteilung.