Furchtbar sher böse. Wo her kommt diese Gewaltbereitschaft? Hat das wo möglich mit der Spirituellen ewigen Friedens zu tun?
Zeitgeistloser Zeitgeist
Und bei solchen Bildern wundert man sich, dass die Bevölkerung in England ausrastet und das Heft selbst in die Hand nimmt. OK, es trifft leider auch Unschuldige. Mich wundert es jedenfalls nicht. Was mich wundert ist, dass hierzulande noch nichts passiert ist. Aber alles Rechtsradikale, bis die Linken selbst den Arsch voll bekommen.
Das ist per Definition des StGB Versuchter Totschlag, schwere/Gefährliche Körperverletzung
Strafgesetzbuch: (StGB) § 223 Körperverletzung (StGB) § 224 Gef.KV (StGB) § 226 Schw.KV (StGB) § 212 Versuchter Totschlag Absatz 22 Unvollendet Dazu käme eventuell noch Freiheitsberaubung, das müsste dann aber die StA. Entscheiden, auf jeden Fall wären das in einem Rechtsstaat MINDESTENS 12 Jahre Haft!
Ich hasse es, immer mit diesem Beispiel zu kommen, aber wären die Beschuldigten Deutsche, und der Geschädigte ein Migrant, Jude, Homosexueller oder einer anderen Minderheit zugehörig, wären die Täter längst in U-Haft und hätten eine Freiheitsstrafe von nicht weniger als 8-12 Jahre in Aussicht.
Wo genau war dss? Ist das bekannt? Ist noch jemand der Meinung, dass hier (und offenbar auch andeswo) etwas gewaltig schief läuft? Ich befürchte, es wird nicht friedlich enden - LEIDER!
Andreas Sorge
Abschaum, alle 100 Jahre Arbeitslager in den Steinbruch, könnte kotzen bei diesem Pack
John
Diese Schweine gehören am nächsten Laternenmast aufgeknüpft. Widerlicher Abschaum sollte entsorgt werden.
Wo her kommt diese Gewaltbereitschaft?
Hat das wo möglich mit der Spirituellen ewigen Friedens zu tun?
Strafgesetzbuch:
(StGB) § 223 Körperverletzung
(StGB) § 224 Gef.KV
(StGB) § 226 Schw.KV
(StGB) § 212 Versuchter Totschlag
Absatz 22 Unvollendet
Dazu käme eventuell noch Freiheitsberaubung, das müsste dann aber die StA. Entscheiden, auf jeden Fall wären das in einem Rechtsstaat MINDESTENS 12 Jahre Haft!
Ich hasse es, immer mit diesem Beispiel zu kommen, aber wären die Beschuldigten Deutsche, und der Geschädigte ein Migrant, Jude, Homosexueller oder einer anderen Minderheit zugehörig, wären die Täter längst in U-Haft und hätten eine Freiheitsstrafe von nicht weniger als 8-12 Jahre in Aussicht.