Die Antworten "Ja" und "Nur wenn ich muss" sind dasselbe. Natürlich muss man. Nur wer sich nicht impfen lässt, auch wenn er muss, wird der Impfung und ihrem verderbenbringenden Zweck entgehen.
Sil
Ich habe mich bis jetzt nicht testen geschweige denn impfen lassen.Trage auch keine Maske.Schaffe mir auch keine Vorräte an,den ich ernähre mich gesund! Ich brauche mein frisches Gemüse,Obst Nüsse Körner etc und vor allem auch meine Kräuter und Gewürze...Ich verhungere lieber bevor ich mich den SATANISTEN beuge! Mit mir nicht!Ich hoffe es gibt noch mehr Menschen,die sich nicht den satanistischen Regime beugen,wenn es wirklich bald hart auf hart kommt!!!
Auf keinen Fall, mache sogar Verbindliche Patietenverfügung dagegen! Ist nur für den Fall das ich Notwehr anwenden muss, dann kann ich herzeigen das ich dies schon Notariell festgelegt habe! Im grunde kann es kein Muss geben, das wäre Körperverletzung!
Einlass nur mit Test. Durch den Wirt höchstpersönlich 😬Diesem testwütigen Systemwirt sollte man auf Google durchaus eine Bewertung dalassen. Zu finden unter "Brauchbar Neustadt".
Deutliches Votum! Mich haben jüngst die Zahlen aus Berlin überrascht, nach den gut Zweidrittel der Impfeinladungen erfolglos geblieben sind. Die Menschen fangen an zu zweifeln, was unteranderem auch dein Verdienst ist.
Pasquale Pizzolato
Hallo Sebbe. Klar, falsche Ansprechgruppe für representatives Ergebnis 😉 Habs mir aber aufgeschrieben und frag heute mal die Menschen in Zürich... 13 Uhr fraumünsterplatz ist so schön, berichte dir dann.. Dein CH langjähriger, einem deinem cap sehnlichst bittenden, Unterstützer 😍
du fragst die menschen in zürich??😂😂😂😂😂😂 na dann viel glück beim menschen suchen & finden.hab in 30jahre deutschland noch kein einzige gesehen.war schon lang nicht mehr in der schweiz,weiss leider nicht wie da aussieht
Ich lasse mich nicht impfen warum auch es gibt keinen Grund . Der vermeintliche Grund ist eine Illusion geschaffen von kranken perversen geldgeilen Kreaturen die die Menschen versklaven
Ich erkläre es: Bei uns in Östereich bedarf jede Med. Behandlung der ausdrücklichen Zustimmung des Patieten. Sonst ist das Körperverletzung, Freiheitsberaubung usw. Problem ist das aber dennoch Ärzte behandung können und müssen wenn der Patient nicht Ansprechbar oder offentichtlich nicht zurechungsfähig ist. Deswegen gibt es die Patietenverfügung! In dieser regelt man wie im Testament was man in einen solche Fall verbietet! Es gibt zwei Formen davon: Beachtenswerte und Verbindliche! Beachtenswerte schreibt man selbt und müssen Beachtet werden. Viele meinen das Papier nicht Wert auf dem sie stehen, weil sie zuhause in der Schublade liegen. Die Verbindlichen: Man geht zu einen Artzt und erklärt welche Behandlungen man verbietet, er muss darüber ein Gespräch führen und Unterschreibt die Beratung. Dann lässt man diese vom Notar beglaubigen, das geht sogar bei der Patienanwaltschaft kostenlos. Und diese kann man Registrien lassen. Spitäler müssen bei Bewusstlosen dort nachfragen! (wir aber leider nicht immer getan) Aber es schützt vor ungwollten Behandlungen. Die Patientenverfügung gilt 8 Jahre! Sollte man Besachwaltet werden verlängert sich diese auf unbestimmte Zeit, auch Sachwalter und Gerichte sind daran gebunden! Es darf nicht Schulmedizin pauschal verboten werden, aber einzelne Leistungen, und das kann man sehr Kreativ sein! Wichtig ist einen Arzt der das Unterschreibt.
Nur wer sich nicht impfen lässt, auch wenn er muss, wird der Impfung und ihrem verderbenbringenden Zweck entgehen.
https://youtu.be/2uZiztPrY6c
Nur gegen meinen Willen ergo nur über meine Leiche !
Moment geht es nicht darum das ich zur leiche werde dann? 🤔
Der vermeintliche Grund ist eine Illusion geschaffen von kranken perversen geldgeilen Kreaturen die die Menschen versklaven
Patieten. Sonst ist das Körperverletzung, Freiheitsberaubung usw. Problem ist das aber dennoch Ärzte behandung können und müssen
wenn der Patient nicht Ansprechbar oder offentichtlich nicht zurechungsfähig ist. Deswegen gibt es die Patietenverfügung! In dieser regelt man wie im Testament was man in einen solche Fall verbietet! Es gibt zwei Formen davon: Beachtenswerte und
Verbindliche! Beachtenswerte schreibt man selbt und müssen Beachtet werden. Viele meinen das Papier nicht Wert auf dem sie stehen, weil
sie zuhause in der Schublade liegen. Die Verbindlichen:
Man geht zu einen Artzt und erklärt
welche Behandlungen man verbietet, er muss darüber ein Gespräch führen und Unterschreibt die Beratung. Dann lässt man diese vom Notar beglaubigen, das geht sogar bei der Patienanwaltschaft kostenlos. Und diese kann man Registrien lassen. Spitäler müssen
bei Bewusstlosen dort nachfragen! (wir aber leider nicht immer getan) Aber es schützt vor ungwollten Behandlungen. Die Patientenverfügung gilt 8 Jahre! Sollte man Besachwaltet werden verlängert sich diese auf unbestimmte Zeit, auch Sachwalter und Gerichte sind daran gebunden! Es darf nicht Schulmedizin pauschal verboten werden, aber einzelne Leistungen, und das kann man sehr Kreativ sein! Wichtig ist einen Arzt der das Unterschreibt.
Basphemie...
Wir sind freie Menschen mit einem freien Willen, darüber sollten wir keine Gesetze stellen ... Oder?