Noch bis Jahresende Geld sparen und gleichzeitig Gutes tun: Spende an die FREIEN SACHSEN, um die Steuerlast für 2023 zu drücken!

Warum sollte diesem Staat, der das Geld doch ohnehin nur für die halbe Welt verprasst, während unsere eigenen Leute mit immer massiveren Belastungen überzogen werden, auch nur ein Cent geschenkt werden? Das gilt auch und gerade bei der Steuer.

In Deutschland können Spenden an politische Organisationen nach Artikel 16 GG beim FInanzamt abgesetzt werden - gemäß § 34g EStG wird eine Ermäßigung der Einkommensteuer i.H.v. 50 % des Spendenbetrags gewährt werden. Das heißt im Klartext: Ihr spendet an die FREIEN SACHSEN, damit die politische Arbeit noch weiter professionalisiert und der Widerstand noch effektiver unterstützt werden kann. Wir stellen euch anschließend eine Spendenquittung aus (Wichtig: Bitte dafür die Adresse im Verwendungszweck angeben) und Ihr kriegt im Nachgang ca. die Hälfte der Spende vom Finanzamt über die Steuererklärung wieder. Klingt nach einer super Sache. Und ist es auch!

So funktioniert die Spende:

Entweder klassisch per Überweisung:
Inhaber: FREIE SACHSEN
IBAN: DE92 8705 0000 0710 0793 11
Bank: Sparkasse Chemnitz
Verwendungszweck: Spende (+Anschrift)

Oder ganz bequem online per Lastschrift-Formular:
https://freie-sachsen.info/spenden/

Wir ziehen die Spenden bis zum 28. Dezember 2023 ein, damit Ihr den Betrag noch dieses Jahr von der Steuer absetzen könnt. Für Überweisungen gilt der Tag der Gutschrift.

Vielen Dank an alle, die uns auf diesem Wege (und natürlich auch sonst) unterstützen.

Und für wen die Spende nicht in Frage kommt, der überliest den Hinweis einfach :)

FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! @freiesachsen

34 comments

🍳Ein guter Hinweis! Trotzdem eine kleine Anmerkung von mir: als Zahlungstag bei einer Überweisung gilt der Tag, an dem das Geld vom Konto abgebucht wird (ich weiß- Besserwisser 😉) Liebe Grüße und noch schöne Weihnachten an Euch und alle lieben Menschen! Simone
SimoneG
🍳Ein guter Hinweis! Trotzdem eine kleine Anmerkung von mir: als Zahlungstag bei einer Überweisung gilt der Tag, an dem das Geld vom Konto abgebucht wird (ich weiß- Besserwisser 😉) Liebe Grüße und noch schöne Weihnachten an Euch und alle lieben Menschen! Simone
Nein, es gilt der Tag der Gutschreibung auf dem Empfängerkonto (zumindest bei Spenden, die in einem Kalenderjahr verbucht werden). Wenn der Betrag beispielsweise am 1. Januar gutgeschrieben wird, darf leider keine Spendenquittung für 2023 mehr ausgestellt werden, sondern nur noch für 2024. Da gab es in den Vorjahren leider schon ein paar Überschneidungen...
Oh Entschuldigung! An die SpendenQuittung habe ich gar nicht gedacht 🙈
Mittagsläuten
💪🤍💚💪
Widerstand kostet auch Geld. So ist es nun mal in der Welt.
💪🤍💚💪
also eine Steuerminderung von 50% ist nicht mgl, da es so einen hohen Steuersatz nicht gibt. Bitte korrekte Informationen rausgeben, fordert Ihr von anderen auch
Karl Stülpner
🤗
also eine Steuerminderung von 50% ist nicht mgl, da es so einen hohen Steuersatz nicht gibt. Bitte korrekte Informationen rausgeben, fordert Ihr von anderen auch
Bitte vorher informieren bevor Sie hier rummäkeln, 50% des Spendenbetrages bekommt man rückerstattet bei seiner Steuererklärung, die Höhe des zu versteuernden Einkommens, diesbezüglich des Steuersatzes spielt dabei keine Rolle.
Sind nicht Parteien eine Ursache dafür, dass wir heute da sind... wo wir sind? Sollten wir in Zukunft nicht besser auf parteiliche Organisationen verzichten ??
Ansonsten stehe ich voll und ganz hinter den Freien Sachsen !
SimoneG
🍳Ein guter Hinweis! Trotzdem eine kleine Anmerkung von mir: als Zahlungstag bei einer Überweisung gilt der Tag, an dem das Geld vom Konto abgebucht wird (ich weiß- Besserwisser 😉) Liebe Grüße und noch schöne Weihnachten an Euch und alle lieben Menschen! Simone
Mehr noch, lediglich 50 % der gespendeten Summe reduzieren den zu versteuernden Betrag ein wenig.
Es ist keinesfalls so wie beschrieben, dass man 50% der Spende weniger an Steuer zahlt.
Wie gesagt, 50% des Spendenbetrags reduzieren lediglich die insgesamt zu versteuernde steuerpflichtige Summe 👍🏻
S.
Bitte lesen sie das EstGe an der Stelle nochmal oder fragen sie ihren Steuerberater.
Ist überflüssig!

Gleich gar brauch ich keinem Steuergeier noch sinnlos Geld in den Rachen werfen, er ist - wie alle derer - Teil der Plünderungsindustrie!

Meine jährlich verwendete "Steuersoftware" zeigte exakt an, was dann auch erstattet wird. Die macht KEINE Fehler!

Und es bleibt dabei.

Sobald man den gespendeten Betrag eingibt, werden davon 50 % von der zu versteuernden Gesamtsumme abgezogen.

Erstattet werden NIEMALS 50% der Spende!
S.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34g.html
Steht genauso da drin.

Ermäßigung der zu versteuernden Gesamtsumme um 50% der Spende
Ich spende bar in die Sammelbüchse, weil man da anonym bleibt. Spendenkonten haben oft verfängliche Namen, welche man nicht auf dem Kontoauszug will.
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