Mittweida: Geimpfter Bürgermeister im Krankenhaus, halbe Stadtverwaltung in Quarantäne!Im mittelsächsischen Mittweida verschärft sich die Situation in der Stadtverwaltung: Der geimpfte Bürgermeister Ralf Schreiber (CDU), der sich noch im Dezember über die Eröffnung des großen Impfzentrums in seiner Stadt freute, liegt nach uns vorliegenden Informationen mit Corona im Krankenhaus, viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung befinden sich derzeit in Quarantäne.
Die Stadtverwaltung versucht diese brisanten Informationen offenbar bisher zu verschweigen, telefonische Anfragen von Journalisten wurden auf den Schriftweg verwiesen, es wurde lediglich eingeräumt, dass der Bürgermeister "die nächste Zeit" verhindert sei. Aber: Wir werden jetzt Aufklärung schaffen. Zeigt sich hier die "Pandemie der Geimpften?" Rächt sich jetzt die Leichtgläubigkeit in einen nicht erforschten Impfstoff? Was soll hier verschwiegen werden?FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram!
http://t.me/freiesachsen
Trau schau wem ?
Ich kenne die Wahrheit nicht. Und die wirkliche schon garnicht.
Wer bist du ?
Der Deutsche Bundestag und das
Bundesjustizministerium haben bindend im
Bundesgesetzblatt von 1994 und in schriftlicher Form
2004 festgestellt, daß die Bundesrepublik in
Deutschland auch nach der Einigung weiterhin unter
Besatzung der Alliierten steht. Es gelten alle
militärischen Vorbehaltsrechte auch nach der
Teilwiedervereinigung vom 3.10.90 Deutschlands
weiterhin bzw. besitzen volle Rechtskraft. Danach
benötigt auch heute noch jeder Schulleiter, Richter,
Rechtsanwalt, Amtsperson, Medienbetreiber eine
Lizenz der Alliierten zur Ausübung seiner Tätigkeit. In
Absatz 5 der Verordnung 1 des Artikel 1 ist
insbesondere die Auswirkung bei Verstoß gegen diese
Bedingung Nachfolgendes geregelt:
Insbesondere in den Absätzen 1-20 der Verordnung 1,
Artikel 1 der für Deutschland heute noch geltenden
SHAEF Gesetze ist geregelt, auf welche
Zuwiderhandlung nach Militärrecht die Todesstrafe
steht.
Verordnung 1, Art. 1, Abs. 5:
„Handlungen und Unterlassungen in Widerspruch auf
oder in Verstoß gegen die Bedingungen,
welche die Alliierten Deutschland anlässlich seiner
Niederlage oder Übergabe auferlegt haben/
oder gegen irgendwelche Vorschriften in Ergänzung
dieser Bedingungen.“