Ausgangsbeschränkungen in Halle: das sind wichtige Gründe – Arbeit, Demobesuch, Gassigehen, Partnerschaft

"Ab Samstag gilt in Halle (Saale) eine Ausgangsbeschränkung. Zwischen 21 und 5 Uhr darf die Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Halle haben ist in dieser Zeit der Aufenthalt nur noch aus gewichtigen Gründen wie Arbeit oder Durchreise erlaubt. 

Das sind triftige Gründe:

- die Ausübung beruflicher, mandatsbezogener oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich ehrenamtlicher Tätigkeiten zur Sicherstellung der Versorgung in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und die Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,

- die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,

- die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,

- die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,

- die Begleitung Sterbender und Betreuung von Personen in akut lebensbedrohlichen oder pflegebedürftigen Zuständen,

- unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (lediglich eine Person),

- die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,

- der Besuch bei Ehepartnern und Lebenspartnern (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetztes – LPartG),

- der Besuch bei Verwandten in gerader Linie im Sinne des § 1589 Abs. 1 S.1 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB (Nur Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind gemäß BGB in gerader Linie verwandt),

- der Besuch von Veranstaltungen, Zusammenkünften, Ansammlungen, Versammlungen oder Aufzügen, die nach § 2 Abs. 2 bis 5 und 7 der 11. SARS-CoV-2 EindV erlaubt oder genehmigt sind oder

ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe.

Die gewichtigen Gründe sind auf Verlangen von Sicherheitsbehörden oder der Polizei durch den Betroffenen in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Eine Glaubhaftmachung kann insbesondere durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Ausweisdokumente erfolgen."

archive.is/KTOKI

@SandraGabriel269

3 comments

Man muss bei diesem ganzen Chaos eigentlich nur eine Einzige rechtliche Information haben: Alle diese Eingriffe in die persönliche Freiheit des Einzelnen sind verfassungswidrig. Jede damit verbundene Maßnahme ist illegal. Jeder Polizist, der diese Regeln durchsetzt, begeht eine Straftat, riskiert eine Haftstrafe und eine Entfernung aus dem Dienst. Zurecht!

Warum das so ist? Weil die Grundlage der ganzen Gesetze nicht vorhanden ist. Wir haben keine Pandemie, die das Leben von Millionen weltweit bedrohen würde (Brockhaus, gedruckte Ausgabe). Die Maßnahmen kosten aber weltweit Millionen Menschenleben, die verhungern, keinen Zugang zur Bildung mehr haben und im Falle einer ernsthaften Erkrankung vom Krankenhaus abgewiesen werden und daran dann versterben. In den folgenden Kriegen und Unruhen werden noch Hunderttausende mehr sterben. Der Preis für eine schöne neue Welt? Ist eine Welt, die auf Zwang und Gehirnwäsche errichtet wird, wirklich erstrebenswert?
Judith
Das ist noch mehr Panik mache für Menschen die den ganzen Mist glauben. Ich werde mir bestimmt nicht vorschreiben lassen wann ich mein Haus verlasse ,Gründe gibt es ja genug das sollen sie erstmal kontrollieren!
Gernot Gusner
"Die gewichtigen Gründe sind auf Verlangen von Sicherheitsbehörden oder der Polizei durch den Betroffenen in geeigneter Weise glaubhaft zu machen."

Damit haben sie eine bisherige Lücke geschlossen.
Jetzt ist die Beweislast umgekehrt, der Mensch auf der Straße muss beweisen, dass er auf der Straße sein darf.
Verfassungsrechtlich ist das fragwürdig. Wenn das klappt, können sie alles in Gesetze oder Rechtsverordnungen gießen, was ihnen gefällt, ohne formale Rücksicht auf Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien.